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Berlin: Piloten klagen gegen Mitarbeiter des Luftfahrtamts

Zahlreiche Privatpiloten aus Berlin und Brandenburg haben Strafanzeigen gegen einen Sachbearbeiter der Luftfahrtbehörde beider Bundesländer angekündigt. Sie werfen dem Beamten Nötigung, Verleumdung und Rechtsbeugung vor.

Zahlreiche Privatpiloten aus Berlin und Brandenburg haben Strafanzeigen gegen einen Sachbearbeiter der Luftfahrtbehörde beider Bundesländer angekündigt. Sie werfen dem Beamten Nötigung, Verleumdung und Rechtsbeugung vor. Grund ist die deutsche Zuverlässigkeitsüberprüfung von Privatpiloten, die heftig umstritten und Gegenstand einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist. Auch die Rechtmäßigkeit der erhobenen Gebühr war bis vor kurzem strittig. Rund 50 Piloten, die die 36 Euro nicht gezahlt hatten, erhielten dieser Tage einen amtlichen Brief. Mit diesem fühlen sich die Empfänger verunglimpft, da ihnen „erhebliche finanzielle Schwierigkeiten“ unterstellt würden. Zudem heißt es wörtlich: „Die Wahrscheinlichkeit, wegen einer finanziellen Notlage empfänglich für Erpressungsversuche oder für die Begehung weiterer Straftaten zu sein, kann ich daher aufgrund des Sachverhaltes nicht ausschließen.“ Deshalb wird mit der Rücknahme der Zuverlässigkeitsbestätigung gedroht, die einem Entzug der Pilotenlizenz gleich käme.

„Ich habe noch nicht einmal einen Punkt in Flensburg“, sagt Frank Emmel, seit 20 Jahren Privat- sowie Berufspilot und Betreiber des Flugplatzes Dedelow. Jetzt drohe man ihm mit einem Berufsverbot. „Nach Ansicht unserer Juristen erfüllt das Schreiben einen Straftatbestand“, so der Vizepräsident des Verbandes der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA), Klaus-Jürgen Schwahn, der auch bei Infrastrukturminister Reinhold Dellman intervenierte. Die Piloten hätten keinen Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt, sondern diese ebenso wie die Mahnungen ignoriert, sagte Sprecher Lothar Wiegand. Er räumte ein: „Wir halten die Formulierung des Briefes nicht für glücklich.“ Die Betroffenen erhalten jetzt erneut amtliche Post. Darin wird sich die Behörde für die Formulierung entschuldigen und den Sachverhalt erläutern. du-

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