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Ein Bundespolizist zeigt ein sichergestelltes Messer am Berliner Bahnhof Ostkreuz. (Symbolbild)

© dpa/Paul Zinken

Polizei erlässt erneut Mitführverbot: An diesen Berliner Bahnhöfen sind Messer, Reizgas und Co. tabu

Wegen zunehmender Gewaltdelikte: Wieder erlässt die Bundespolizei eine „temporäre Ordnungsverfügung“. Gefährliche Gegenstände dürfen an einigen Bahnhöfen nicht mitgeführt werden.

Stand:

Auf Berlins wichtigsten Bahnhöfen erlässt die Bundespolizei erneut ein Verbot für Messer, Reizgas und Co. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, gilt das Verbot von 26. Mai bis 30. Juni. Hintergrund ist eine Zunahme der Gewaltdelikte an Bahnhöfen. „Dadurch sollen Reisende, Nutzerinnen und Nutzer der Bahnhöfe als auch Einsatzkräfte geschützt werden“, teilte die Bundespolizei mit.

Verbot für zwölf Bahnhöfe

An folgenden Bahnhöfen gilt das Mitführverbot von „gefährlichen Gegenständen“ wie Messern, Reizgas oder Schlaggegenständen:

  • Hauptbahnhof
  • Zoologischer Garten
  • Friedrichstraße
  • Alexanderplatz
  • Gesundbrunnen
  • Spandau
  • Ostbahnhof
  • Warschauer Straße
  • Ostkreuz
  • Lichtenberg
  • Neukölln
  • Südkreuz

Die U-Bahnhöfe sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Verbot gilt von 14 bis 4 Uhr und wird durch Einsatzkräfte kontrolliert. Wird ein gefährlicher Gegenstand sichergestellt, kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Eine solche „temporäre Ordnungsverfügung“ gab es bereits von 7. bis 31. März an denselben Bahnhöfen. In dieser Zeit stellte die Bundespolizei bei 255 Personen Messer, Hieb- und Stichwaffen fest. Insgesamt seien damals knapp 3300 Menschen kontrolliert worden. (mit dpa)

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