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Aus dem Gerichtsaal: Verkehrsrowdy ohne Führerschein muss drei Jahre ins Gefängnis

Körperverletzung, Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein: Ein Autohändler muss als Verkehrsrowdy für drei Jahre ins Gefängnis.

Verkehrsrowdy ohne Führerschein muss drei Jahre ins Gefängnis

Ein Autohändler muss als Verkehrsrowdy drei Jahre ins Gefängnis. Der 45-jährige Mann, der keinen Führerschein besitzt, war im Herbst 2008 hinter dem Steuer erwischt worden. Bei zwei Kontrollen hatte er Polizisten geschlagen, beschimpft und mit dem Tod bedroht. Drei Beamte waren daraufhin jeweils vier Wochen krankgeschrieben.

Das Landgericht verurteilte den geständigen Autohändler gestern wegen gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht, Fahrens ohne Führerschein und weiterer Delikte. Neben der Haftstrafe verhängten die Richter eine fünfjährige Führerscheinsperre. In einem Fall hatte der Angeklagte aus Wut über die Polizeikontrolle einen Beamten mit der Faust geschlagen. Als er gegen die Fahrzeugtür trat, wurde ein Kollege des Beamten am Bein verletzt. Zehn Tage später war der Fahrer angetrunken, als er mit einem Mercedes zwei parkende Autos rammte.

Der Angeklagte habe eine „Affinität zu Fahrzeugen“, hieß es. Es liege außerdem eine psychische Störung vor. An zwei Polizisten zahlte der Autohändler bereits insgesamt Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro. K.G.

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