zum Hauptinhalt
Bei einer Verfolgungsjagd nach einem Einbruchdiebstahl starb eine junge Frau.

© Kay Nietfeld/dpa

Berlin-Charlottenburg: Nach tödlicher Verfolgungsjagd: Mordanklage gegen 27-Jährigen

Seine Flucht vor der Polizei kostete eine schwangere Fußgängerin und später auch seinen Beifahrer das Leben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Ein Einbruch, eine Verfolgungsjagd, zwei Tote - die Geschichte einer tödlichen Flucht vor der Polizei erschreckte ganz Berlin. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Milinko P. erhoben. Der 27-Jährige muss sich nun unter anderem wegen Mordes, fahrlässiger Tötung, Straßenverkehrsgefährdung und Durchführung eines verbotenen Autorennens verantworten. Das teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Wie die Polizei damals mitteilte, beobachteten Zivilfahnder am Abend des 6. Juni, wie drei Männer in der Westfälischen Straße aus einem aufgebrochenen Ford Transit Werkzeuge in ihr Auto luden und wegfuhren. Auf der Flucht vor der Polizei fuhren die Männer mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kantstraße.

Die Anklage wirft dem 27-jährigen Fluchtfahrer nun vor, zuerst einen Polizeibeamten angefahren zu haben, außerdem andere Fahrzeuge gerammt und beim Überfahren einer roten Ampel eine schwangere Fußgängerin tödlich erfasst zu haben. Sie starb noch am Unfallort. Auch der 18-jährige Beifahrer des Angeklagten verstarb wenig später im Krankenhaus, sein 14-jähriger Bruder wurde schwer verletzt. Ebenfalls verletzt wurden laut Anklage drei weitere unbeteiligte Verkehrsteilnehmer. Fünf Fahrzeuge wurden beschädigt.

Wie berichtet, war damals der erste Versuch misslungen, die Flüchtigen zu stoppen. Beamte versuchten den Fluchtwagen mit Einsatzfahrzeugen einzukeilen. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Auf der Kantstraße rammte das Fluchtfahrzeug außerdem zwei vorbeifahrende Pkw - und schließlich die 23-jährige Fußgängerin. Als der 27-jährige Fahrer zu Fuß die Flucht ergriff, nahmen Polizisten ihn fest.

Gegen ihn wurde auch wegen Durchführung eines illegalen Autorennens ermittelt: Seit Herbst 2017 sind Autorennen nach Paragraph 315d Strafgesetzbuch strafbar. Der Paragraph besagt, dass es ausreicht, wenn ein Autofahrer alleine zu schnell fährt, ohne dass dabei einen "Gegner" gibt. Gegen den 27-Jährigen wurde kurz nach dem Unfall ein Haftbefehl wegen Veranstaltung eines illegalen Autorennens erlassen.

Wegen des Einbruchsdiebstahls laufen laut Berliner Staatsanwaltschaft gesonderte Ermittlungen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false