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Ein Krankenwagen war vor Ort. (Symbolbild)

© dpa

Update

Berlin-Friedenau: Radfahrer bei Ausweichmanöver schwer verletzt

Ein Radfahrer ist bei einem Ausweichmanöver in Friedenau schwer gestürzt. Ein achtjähriger Radler war ihm als "Geisterfahrer" auf dem Radweg entgegengekommen.

Ein Rentner hat sich am Montagnachmittag bei einem Fahrradunfall in Berlin-Friedenau schwer verletzt. Der 70-Jährige war auf dem Fahrradweg in der Bundesallee unterwegs, als ihm ein achtjähriger Junge entgegenkam, wie die Polizei mitteilte. Der Senior rief dem Jungen zu, er solle ausweichen.

Doch entweder verstand der Schüler ihn nicht oder wollte ihn nicht verstehen und beharrte auf seiner Spur. Deshalb musste der Mann ausweichen und bremsen, wobei er stürzte. Er kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. 2014 gab sieben ähnliche Fälle, auch in diesem Jahr wurde schon ein weitere Unfall registriert. Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Situation aus?

StVO: Bis zum achten Geburtstag müssen Kinder auf Gehweg fahren

Laut Straßenverkehrsordnung müssen Kinder, bis sie ihr achtes Lebensjahr vollendet haben, auf dem Gehweg fahren. Bis zu ihrem vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, können aber auch schon auf Radweg oder Straße fahren. Zumeist findet in der dritten oder vierten Klasse ein Fahrradtraining mit der Polizei statt, um die Kinder auf den Straßenverkehr vorzubreiten.

Eltern, deren unter acht Jahre alte Kindern auf dem Gehweg unterwegs sind, müssen diese vom Radweg oder der Straße aus begleiten. Oft ist dies jedoch problematisch - etwa, wenn Geh- und Radweg durch parkende Autos getrennt sind. Hier besteht eine Spannung zwischen Aufsichtspflicht und Straßenverkehrsordnung.

Da der Achtjährige am Montagnachmittag aber offenbar alleine unterwegs war, stellen sich diese Fragen nicht.

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