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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Berlin-Friedrichshain: Ein Rollerfahrer - drei Fluchtversuche

Ein 22-jähriger Rollerfahrer versuchte Dienstagnachmittag gleich drei Mal, der Polizei zu entwischen - nach Verfolgungsjagd und Handgemenge musste er aber doch aufgeben.

Der Rollerfahrer war gegen 15 Uhr in der Stralauer Allee einer Polizeistreife aufgefallen, weil bei seinem Piaggio-Gefährt die Versicherungskennzeichen abgelaufen waren. Die Beamten wollten den 22-Jährigen anhalten, und zunächst reduzierte dieser auch das Tempo - aber plötzlich gab er wieder Gas, überfuhr eine rote Ampel und brauste davon.

Die Polizisten verfolgten den Verkehrsrowdy bis zur Rudolfstraße. Dort schnitten sie dem 22-Jährigen den Weg ab und zwangen ihn zum Halten. Als die Beamten aus ihrem Auto stiegen, gab der Mann erneut Gas und wollte seine Flucht fortsetzen. Er rammte aber nur das Polizeiauto, wurde von einem Beamten gepackt und vom Roller gezogen.

Laut Polizei leistete der 22-Jährige weiter heftigen Widerstand: "Anstatt sich nun der Situation zu fügen, riss sich der Festgehaltene von den Polizisten los, indem er um sich schlug und trat", hieß es. Dann rannte der Mann weg, wurde aber nach wenigen Metern eingeholt und festgenommen.

Keine Versicherung, kein Führerschein, frisierter Roller

Als die Polizisten den 22-Jährigen nun wie geplant überprüften, stellte sich heraus, dass der 22-Jährige nicht nur ohne Versicherungsschutz losgefahren war, sondern auch gar keinen Führerschein hatte. Das schien ihn aber noch nie vom Fahren abgehalten zu haben: Laut Polizei war er schon mehrfach ohne Führerschein erwischt worden. Der Roller war frisiert - und zwar so, "dass es fraglich ist, ob die Betriebserlaubnis noch Bestand hat", wie die Polizei sagte. Das Gefährt wurde für ein technisches Gutachten beschlagnahmt.

Schließlich fanden die Beamten bei der Durchsuchung des 22-Jährigen auch noch Cannabis in seiner Tasche - da die Beamten davon ausgingen, dass er auch bei der Rollerfahrt unter Drogen stand, wurde er zur Blutentnahme gebracht.

Die Polizei leitete Ermittlungen wegen a) Fahren ohne Fahrerlaubnis, b) Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, c) Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und d) Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Später durfte der 22-Jährigen wieder nach Hause gehen - zu Fuß, natürlich.

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