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Berliner Verwaltungsgericht: Ausweisung eines verurteilten Islamisten rechtens

Auch nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland dürfen verurteilte islamische Extremisten ausgewiesen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage eines Irakers abgewiesen.

Verurteilte islamische Extremisten dürfen auch nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland ausgewiesen werden. Mit dieser Begründung wies das Berliner Verwaltungsgericht in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Klage eines Irakers gegen dessen Abschiebung zurück. Der 1996 als Asylbewerber nach Deutschland eingereiste Mann hatte 2004 zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern der nordirakischen Terrorgruppe Ansar al Islam einen Anschlag auf den damaligen irakischen Ministerpräsident Ijad Allawi während eines Berlin-Besuchers geplant. Dafür war er im Juni 2008 vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden, die er derzeit verbüßt. Die Berliner Ausländerbehörde verfügte daraufhin die Ausweisung, wogegen sich der Iraker juristisch zur Wehr setzte.

Die 21. Kammer des Verwaltungsgerichts bestätigte die Entscheidung der Behörde. Ein Ausländer sei unter anderem dann auszuweisen, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sei oder wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigten, dass er einer Terrorvereinigung angehöre oder diese unterstütze. Beides sei hier der Fall.

Die Richter verwiesen darauf, dass sich der 36-Jährige nicht von der Terrorgruppe oder seiner fundamentalistischen Überzeugung distanziert habe. Nach dem Bericht der Haftanstalt verweigere er sich einer Auseinandersetzung mit seinen Taten, sehe sich zu Unrecht verurteilt und versuche auch in der Haftanstalt, andere Gefangene zu „missionieren“. Der Mann sei nach wie vor als gefährlich anzusehen. Gegen das Urteil ist Berufung zulässig. (dapd)

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