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Beschluss: Kein Asyl für lesbische Iranerin

Das Verwaltungsgericht hält das Todesurteil von Yasmin K. für gefälscht. Abgeschoben werden darf die Iranerin aber noch nicht.

Von Sandra Dassler

Nur wenig Menschen haben Yasmin K. (Name geändert) letzten Mittwoch zur Verhandlung beim Berliner Verwaltungsgericht begleitet. „Acht Stunden lang haben die Richter sie befragt“, erzählt eine Freundin der 31-jährigen Iranerin: „Zwischendurch ist sie fast zusammengebrochen. Aber sie hat alles erklärt – wir waren sicher, dass das Gericht ihr glaubt.“

Yasmin K. hat in Deutschland Asyl beantragt, weil sie fürchtet, im Iran verhaftet oder gar gesteinigt zu werden. Sie ist lesbisch und hat den Richtern geschildert, dass sie im Oktober 2005 zusammen mit ihrer heimlichen Lebensgefährtin und anderen Homosexuellen auf einer privaten Party in Teheran verhaftet wurde. Dass alle ins Gefängnis kamen, nur sie selbst aufgrund der Beziehungen ihres Vaters frei gelassen wurde und fliehen konnte.

In Deutschland stellte Yasmin K. einen Asylantrag, doch die Verantwortlichen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge glaubten ihr weder, dass sie lesbisch ist, noch, dass sie im Iran verfolgt wurde. Sie ordneten die Abschiebung an. Yasmin K. wandte sich in Todesangst an Freunde, die wiederum die Presse informierten. Nachdem der Fall international bekannt wurde und in Berlin eine Demonstration stattfand, erteilte Innensenator Körting Yasmin K. eine Duldung bis Jahresende.

Dabei bleibe es, sagte gestern eine Sprecherin der Innenverwaltung – obwohl auch die Berliner Richter Yasmin K. für eine Lügnerin halten. Die Ausführungen über ihre Verfolgung, insbesondere über ihre angebliche Flucht, erschienen dem Gericht unglaubhaft, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Auch seien vorgelegte Dokumente „ebenso gefälscht wie das angebliche Urteil eines iranischen Gerichts, in dem die Steinigung der Klägerin angeordnet worden sein soll“.

Im Gegensatz zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge glauben die Berliner Richter Yasmin K. allerdings, dass sie lesbisch ist und deshalb Angst vor Verfolgung in ihrer Heimat hat. Deshalb darf sie nicht abgeschoben werden, so lange ein Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht läuft. Ihre Anwältin prüft die Berufung gerade. Sonst bleibt Yasmin K. nur noch die Härtefallkommission.

Der Fall erhält zusätzliche Brisanz, weil auf Homosexualität im Iran die Todesstrafe steht. Erst am Montag war der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad während eines Auftritts an der New Yorker Columbia-Universität auf iranische Todesurteile gegen Homosexuelle angesprochen worden. Seine Antwort war klar: „Es gibt im Iran keine Homosexuellen . . .“.

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