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Inge Viett vor Gericht.

© dapd

Billigung von Straftaten: Ex-RAF-Terroristin Inge Viett erneut zu Geldstrafe verurteilt

Weil sie Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr als "legitime Aktion" bezeichnet hat, ist der frühere RAF-Terroristin Inge Viett zu einer Geldstrafe verurteilt worden - nicht zum ersten Mal.

Die Ex-RAF-Terroristin Inge Viett ist wegen Billigung von Straftaten zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Die 67-Jährige hatte auf einer Konferenz Brandanschläge auf Fahrzeuge der Bundeswehr als „legitime Aktion“ bezeichnet.

„Die Äußerung war geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“, befand ein Amtsgericht. Die Anklage hatte mit Blick auf Vietts Vorstrafen drei Monate Gefängnis gefordert. Sie wurde 1992 wegen versuchter Tötung eines Polizisten zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Viett war mehrfach bei autonomen Demonstrationen gesehen worden. 2009 musste sie wegen Widerstands eine Geldstrafe von 225 Euro zahlen.

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