zum Hauptinhalt
Straflos. Kaum ein Brandstifter konnte seit 2009 überführt werden.

© Imago

Brennende Autos: Der dritte Freispruch

Die Staatsanwaltschaft erleidet eine erneute Schlappe im Prozess um brennende Autos. Die Indizien gegen Alexandra R. reichten nicht aus.

Eine dritte Runde hatte die Staatsanwaltschaft erzwungen, um doch noch einen Schuldspruch zu erreichen. Auf eine Strafe auch zur Abschreckung plädierte der Ankläger. Doch es wurde die nächste Schlappe für die Ermittler in einem Prozess um politisch motivierte Autobrandstiftung: Das Landgericht sprach Alexandra R. am Mittwoch erneut frei. Wie die beiden Vorinstanzen kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Indizien nicht für eine Verurteilung reichen. Ob die Anklage, die auf zwei Jahre und drei Monate Gefängnis plädierte, erneut Rechtsmittel einlegen wird, ist noch offen.

Der Fall Alexandra R. stand zunächst für einen Erfolg der Ermittler. Sie war in der Nacht zum 18. Mai 2009 abgeführt worden. Ihre Festnahme war die erste im Zusammenhang mit politisch motivierten Brandanschlägen auf Autos. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in der Liebigstraße in Friedrichshain drei Grillanzünder auf den rechten Vorderreifen eines geparkten Geländewagens gelegt und angezündet zu haben. Ein Polizist will sie in der Nähe des Tatortes gesehen haben. Sie sagte damals, sie hätte nur Bier kaufen wollen. Alexandra R., die der linken Szene zugeordnet wird, saß fünf Monate in Untersuchungshaft.

Ein juristisches Tauziehen begann. Ein Amtsgericht sprach die Frau im November 2009 frei. Die Staatsanwaltschaft nahm das nicht hin. Im Juni 2010 bestätigte die 60. Kammer des Landgerichts den Freispruch. „Die Frau wurde Opfer einer Verwechslung“, kritisierten damals die Richter. Die Ankläger blieben hartnäckig und legten Revision ein. Sie stützten sich vor allem auf Angaben eines Polizisten. Er hatte in jener Nacht im Vorbeifahren eine dunkel gekleidete Person in der Nähe eines geparkten Autos entdeckt. Höchstens eine Sekunde sah er sie. Dass er ihr Gesicht tatsächlich erkennen und sie später als Täterin identifizieren konnte, bezweifelten alle drei Gerichte.

Es war nicht die einzige Schlappe für die Staatsanwaltschaft. Nur wenige Anklagen konnten seit 2009 gegen mutmaßliche Brandstifter erhoben werden. Ein 23-Jähriger wurde im März 2010 in einem Prozess um politisch motivierte Brandstiftungen freigesprochen, das Verfahren gegen einen weiteren Verdächtigen wurde eingestellt. Auch der Prozess gegen einen 25-jährigen Niederländer aus der linken Szene, der vor zwei Jahren von Polizisten in der Nähe eines brennenden Autos in Kreuzberg gesehen wurde, endete im Oktober 2010 mit Freispruch.

Objektive Beweise dagegen waren es, die zu einer Bewährungsstrafe gegen einen 28-jährigen Kreuzberger führten, der durch Zündelei einen Sachschaden von mehr als 14 000 Euro an Fahrzeugen vor seiner Haustür verursachte. Als er im Herbst 2010 auf frischer Tat gefasst wurde, war er betrunken. In seinem Fall gab es auch Bilder aus einer Überwachungskamera. Kerstin Gehrke

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false