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Charité-Mordprozess: „Sie sah sich als Mitwirkende des göttlichen Willens“

Der Gutachter Alexander Böhle hat im Charité-Mordprozess ausgesagt. Seiner Ansicht nach ist die Krankenschwester Irene B. voll schuldfähig.

Kühl, sachlich und offen sprach Irene B. mit dem Gutachter über vier Taten. „Sie sah sich als Mitwirkende des göttlichen Willens“, sagte der Psychiater gestern vor dem Landgericht. Bei der ehemaligen Krankenschwester der Charité liege eine narzisstische Persönlichkeitsstörung vor. Diese sei jedoch nicht von juristischer Relevanz. Das Fazit: Irene B., die sich wegen Mordes an Patienten verantworten muss, ist voll schuldfähig. Zur Prognose erklärte Gutachter Alexander Böhle: „Augenblicklich nicht günstig.“

Die 54-jährige Irene B. hat deutlich gemacht, dass sie zu dem, was sie getan hat, stehe. Sie berief sich auf eine „Wiederherstellung der Würde“ ihrer Opfer. Sie wollte das aber nicht als Töten bezeichnen. Töten sei für sie etwas Brutales und Hinterhältiges wie ein Mord mit einer Schusswaffe, erklärte sie. Die Krankenschwester sagte auch, dass die Zehn Gebote dringend überarbeitet werden müssten. Statt „Du darfst nicht töten“ in „Du sollst keinem Schaden zufügen“.

Überleben, mächtig sein, etwas schaffen – das sei für Irene B. Lebensqualität, sagte Böhle. Er beschrieb sie als eine Frau mit einer Selbstwertproblematik. Sie habe eine „grandiose und selbstbezogene Seiten“. Da spiele Abwehr der eigenen Schwäche eine Rolle. Es falle ihr zudem schwer, Gefühle zu entwickeln. Auch Züge von Zwanghaftigkeit würden vorliegen. Das Stichwort „Perfektionismus“ fiel. Der Psychiater sprach zudem von einer „ganzen Menge Dominanz und Durchsetzungsvermögen“.

Die Krankenschwester soll zwischen Juni 2005 und 2. Oktober 2006 sechs schwer kranke Menschen im Alter von 48 bis 77 Jahren jeweils mit einer Medikamenten-Überdosis getötet haben. Die Anklage geht davon aus, dass zwei weitere Patienten die Giftspritze überlebten. Vier Tötungen hat Irene B. zugegeben. Sie will „im Willen“ und „zum Wohle“ der Patienten gehandelt haben.

Krankenschwester – das sei ihr Traumberuf gewesen, sagte Irene B. dem Gutachter. Sie habe ihr Leben dem Dienst untergeordnet. Sie zitierte ihren Ex-Mann mit der Bemerkung: „Geh doch wieder zu deinen Kranken!“ In den letzten Jahren sei sie eigentlich glücklich gewesen, habe viel erreicht. Irene B. sprach von einem Autokauf nach der Trennung von ihrem Ehemann. Das war vor rund drei Jahren. Und sie erwähnte ein Gartengrundstück mit Laube in Pankow, das sie gepachtet hatte. Ein klares Motiv fand der Gutachter nicht. Er sprach von einem „komplexen Motivationsgebilde“. Darunter das Projizieren eigener Schwäche auf andere und die nicht überwundene Trennung von ihrem Ehemann. Doch sie hatte laut Gutachten „einen klaren Blick auf ihr Handeln“. Für Donnerstag werden die Plädoyers erwartet, am Freitag soll dann das Urteil fallen.

Kerstin Gehrke

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