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Prozess: Drei Rapper wegen Hass-Texten verurteilt

Konsequente Strafen wegen gewaltverherrlichender Texte: Drei Rapper des Musiklabels "Hirntot“ sind zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden - sie hatten in ihren Liedern unter anderem zur Ermordung einer Politikerin aufgerufen.

In einem in Berlin bislang einmaligen Prozess sind am Dienstag drei Rapper wegen gewaltverherrlichender Texte zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach die drei Angeklagten, die zur sogenannten Hass-Hip-Hop-Szene gehören, der Gewaltdarstellung, Volksverhetzung, Beleidigung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig. Die jungen Männer veröffentlichen ihre Musik auf dem Label "Hirntot". Sie treten unter den Namen Blokkmonsta, Uzi und Schwartz auf.

Ein 22 Jahre alter Angeklagter erhielt eine sechsmonatige Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht und muss zudem an einem Antigewaltseminar teilnehmen und 40 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Ein 24-Jähriger wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Produzent des Labels "Hirntot" muss er 2000 Euro Geldbuße zahlen. Ein 26-jähriger Rapper kam mit einer Geldstrafe von 1350 Euro davon. Er war nur an einem von insgesamt drei der inkriminierten Songs beteiligt gewesen.

In ihren Texten hatten die Sänger die Folter und Tötung von Polizisten detailliert auf grausame Weise beschrieben sowie die brutale Ermordung der SPD-Bundestagsabgeordneten Monika Griefahn angekündigt und sie ehrverletzend beschimpft. Griefahn ist Mitglied im Bundestagsausschuss Kultur und Medien und hatte wiederholt die gewaltverherrlichenden Texte von Rappern kritisiert. Zugleich drohten die Musiker, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Brand zusetzen. Die Behörde hatte im vergangenen Jahr Strafanzeige gestellt.

Rapper zeigen sich reumütig

Die Rapper zeigten sich im Prozess reumütig. Übereinstimmend räumten sie ein, "zu übereifrig" gewesen zu sein, um Aufmerksamkeit in der Szene zu bekommen. Sie hätten mit den Texten, die nicht ernst gemeint gewesen seien, provozieren wollen, hieß es. Ihnen sei erst später bewusstgeworden, welchen Schaden sie damit hätten anrichten können.

Die Musiktitel wurden 2005 produziert und waren sowohl übers Internet kostenfrei und ohne Beschränkung verbreitet als auch von den Angeklagten selbst weitergegeben worden. In den Songs sei Gewalt durchgehend für positiv und gut gehalten worden, kritisierte die Richterin. In den Texten liege ein "erhebliches Gefährdungspotenzial". Sie seien "Futter und Nahrung für Amokläufer", die sich davon anstacheln lassen könnten. Wer einen Namen in der Szene haben wolle, müsse sich auch der Wirkung solcher Texte bewusst sein, sagte die Richterin.

Der Prozess ergab, dass der 24-jährige Produzent mit einem weiteren Ermittlungsverfahren rechnen muss. Seine Wohnung wurde am Vortag der Gerichtsverhandlung durchsucht. Dabei wurden einschlägige CDs beschlagnahmt.

Beatrix Boldt[ddp]

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