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Flaschenwürfe: Bewährungsstrafe für Mai-Randalierer

Wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Sachbeschädigung hat das Amtsgericht Tiergarten einen Randalierer vom 1. Mai zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der 20-Jährige wurde am Montag schuldig gesprochen, bei Ausschreitungen in Kreuzberg aus einer gewaltbereiten Gruppe gezielt eine Glasflasche in Richtung von Polizisten und eine weitere Flasche gegen ein Einsatzfahrzeug geworfen zu haben. Ob Menschen verletzt wurden oder ob das Fahrzeug beschädigt wurde, konnte nicht festgestellt werden.

Im weiteren Verlauf habe der Auszubildende einen Glascontainer auf die Straße gezogen und umgekippt, um sich wieder zu bewaffnen. Der aus Wernigerode (Thüringen) kommende Angeklagte wurde allerdings festgenommen, bevor es zu weiteren Flaschenwürfen kommen konnte.

Dem Gericht zufolge hatte sich der 20-Jährige an der Randale beteiligt, "um Fun zu haben". Eigenen Angaben nach war er gemeinsam mit Freunden spontan mit dem Zug nach Berlin gefahren, um gegen einen Neonaziaufmarsch zu demonstrieren. Doch der Aufzug sei bei ihrer Ankunft schon zu Ende gewesen. Danach seien sie nach Kreuzberg gefahren, weil sie gehört hätten, dass dort was los sei. "Irgendwann war es so, dass wir einfach dabei waren", sagte er. Er räumte ein, die beiden Flaschen geworfen und den Container umgekippt zu haben. (dapd)

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