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Gerichtsurteil: Geldstrafe nach Vergiftung von Mietern

Weil ein Installateur einen noch benutzten Schornstein mit einer Scheibe verschloss, erlitten zwei Bewohner eines Schöneberger Miethauses eine Kohlenmonoxidvergiftung - der 56-Jährige wurde nun verurteilt.

Fehlerhafte Arbeiten am Schornstein eines Wohnhauses in Schöneberg führten bei zwei Mietern zu einer Kohlenmonoxidvergiftung und nun zur Verurteilung eines Sanitär- Heizungsinstallateurs. Wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der 56-Jährige eine Strafe von 1350 Euro zahlen. Das entschied am Dienstag ein Amtsgericht und erließ einen entsprechenden Strafbefehl. Laut Ermittlungen hatte der Installateur die drei Züge im Schacht ohne Genehmigung des zuständigen Schornsteinfegers und ohne Rücksprache mit der Hausverwaltung mit einer Kunststoffscheibe verschlossen.

Der Handwerker sollte sich im September 2011 um einen Wasserfleck in einer Wohnung kümmern. Er verließ sich der Anklage zufolge auf die Angaben einer Mieterin, wonach der Schornstein nicht mehr benutzt wird. Doch im Haus wurde eine Gasetagenheizung betrieben. Giftige Abgase zogen in ein Badezimmer im Erdgeschoss und stauten sich. Vier Tage nach den Arbeiten am Schornstein kollabierte eine Mieterin. Sie und auch ihr Sohn mussten wegen Vergiftungen im Krankenhaus behandelt werden. Weil der Installateur zu einem anberaumten Prozesstermin nicht erschienen war, erließ das Gericht einen Strafbefehl.

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