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Gerichtsurteil: Rocker-Chef muss vier Jahre ins Gefängnis

Der Chef der inzwischen aufgelösten Mongols gab den Bau einer Bombe in Auftrag, die gegen die Hells Angels eingesetzt werden sollte. Jetzt muss er vier Jahre ins Gefängnis.

Seine Zeit als Rocker-Präsident war kurz und endete hinter Gittern: Omar R., Chef des inzwischen als aufgelöst geltenden Clubs Mongols MC Berlin, ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 29-Jährige habe den Bau einer Rohrbombe in Auftrag gegeben, stand am Donnerstag für das Gericht fest. Eine Aktion gegen die Hells Angels war geplant. „Die historisch gewachsene Feindschaft zwischen Mongols und Hells Angels sollte offensichtlich in Berlin fortgesetzt werden“, sagte der Richter. R. wurde der Verabredung zu einem Verbrechen sowie weiterer Straftaten schuldig gesprochen.

Es war ein Rockerprozess der außergewöhnlichen Art: Der Ex-Präsident und fünf weitere Angeklagte gestanden. „Ich sollte etwas bauen, was richtig bumm macht“, gab Stefan S. auf Reinickendorf zu. Zwei Angriffe auf Mongols waren vorausgegangen. Sie vermuteten Hells Angels dahinter. Die Rohrbombe, die der 34-Jährige bastelte, wurde bei einem Treffen in einer Tegeler Bar präsentiert. Man überlegte, ob sie am Auto eines verfeindeten Rockers oder am Clubhaus der Hells Angels angebracht werden könnte. „Man muss etwas machen, um ernst genommen zu werden“, hatte der aus einem polizeibekannten arabischen Clan stammende R. erklärt.

„Aber es gab noch keine konkrete Entscheidung“, stand für das Gericht fest. Es sei auch unklar gewesen, wer sich außer Omar R. und dem Bombenbastler an der Aktion beteiligen würde. Gegen Stefan S. ergingen ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Die vier weiteren Ex-Mongols wurden im Zusammenhang mit einem Überfall auf einen Bordellbetreiber im Streit um angebliche Schulden verurteilt: Ein 25-jähriger Jordanier bekam wegen Raubes und Körperverletzung zweieinhalb Jahre Haft, die anderen Ex-Rocker Bewährung.

Ausgerechnet einer von ihnen hatte für das Auffliegen des Bombenplans gesorgt. Jendrik G. hatte bemerkenswert offen bei der Polizei geplaudert und von einer Rohrbombe in der Wohnung eines Mongols berichtet. G. packte aus, als er im Zusammenhang mit dem Überfall auf einen Bordellbetreiber befragt wurde. Er wollte seine Haut retten, „auf keinen Fall in Untersuchungshaft“, hieß es im Urteil.

Die Mongols wurden 1969 in Kalifornien gegründet, in den letzten Jahren fasste der Club in Süddeutschland und dann in Bremen Fuß. Dort sollen sich vor allem Männer einer libanesisch-kurdischen Großfamilie zu der Gruppe zusammengeschlossen haben. In Berlin tauchten sie Ende 2010 auf. Die hiesigen Mongols trugen zwar Kutten, doch keiner hatte ein Motorrad oder einen Führerschein. „Warum sie einen MC gründeten, haben wir nicht festgestellt, da mag sich jeder seinen Teil denken“, hieß es im Urteil.

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