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Geständnis abgelegt: Paar soll Nachbarsjungen missbraucht haben

Ein Charlottenburger soll sich mehrfach an einem Nachbarsjungen vergriffen und seine Freundin zum Sex mit dem Zwölfjährigen überredet haben. Mit Geschenken brachten sie ihr Opfer zum Schweigen. Jetzt stehen beide wegen Missbrauchs vor Gericht.

An einem Theater hatten sie sich kennengelernt und wurden ein Paar. Nun teilen sich der 37-jährige Mann und die 24-jährige Frau die Anklagebank. Sie haben einen zwölfjährigen Jungen aus der Nachbarschaft sexuell missbraucht. Patrick B. werden acht Taten zur Last gelegt, zwei seiner Ex-Partnerin. Der Tischler gab die Vorwürfe am Dienstag vor Gericht pauschal zu, die Frau berief sich auf den Einfluss von Alkohol. „Ich kann nicht begreifen, warum ich mitgemacht habe“, sagte die Veranstaltungstechnikerin.

Patrick B. zeigte sich in seinem Wohnhaus in Charlottenburg hilfsbereit und freundlich. Als ein Nachbar im Herbst für ein paar Tage in eine Klinik musste, bot er dem alleinerziehenden Vater an, dass es sich um den Jungen kümmern könne. Patrick B., ein schlanker Mann mit Brille und Zopf, hatte eine Lebensgefährtin. Außerdem wohnte übergangsweise seine ehemalige Freundin Sarah D. bei ihm. Alles schien sicher für den Jungen.

In der Nacht zum 29. Oktober aber zeigte B. dem Kind einen Pornofilm. In den folgenden Tagen fasste er den Jungen mehrfach an. Er belohnte ihn, Ermittlungen zufolge, mit einem Handy und einem Notebook. Bei einer Halloween-Feier stand er mit Sarah D. in der Küche und sorgte dafür, dass es zu Sex zwischen der Frau und dem Zwölfjährigen kam. „Nüchtern hätte ich so etwas nie gemacht“, erklärte die im dunklen Hosenanzug bieder wirkende Angeklagte. Sie schäme sich, habe inzwischen eine Therapie begonnen, sagte die Frau.

Bereits eine Woche nach dem letzten Übergriff klickten für B. die Handschellen. Der Vater des Jungen hatte verdächtige Nachrichten vom Nachbarn an seinen Sohn gefunden. Der Schüler solle nichts sagen, hieß es darin. Zudem hatte der Vater die Geschenke entdeckt. Er ging zur Polizei und erstattete Anzeige. Bei der Verhaftung hatte B. die Taten noch bestritten. Vor Prozessbeginn sicherten ihm die Richter im Falle eines Geständnisses eine Strafe von maximal drei Jahren und vier Monaten Haft zu. K.G.

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