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Graffiti: Sprayer muss für zwei Jahre hinter Gitter

Ein 34-jähriger Graffitisprayer ist zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit hat das Gericht die Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen können.

Ein polizeibekannter Graffitisprayer muss für zwei Jahre ins Gefängnis. Wie eine Justizsprecherin am Donnerstag sagte, wurde der 34-Jährige, der unter den Szenenamen „Saphier“ bekannt ist, vom Amtsgericht Tiergarten wegen mehrfacher Sachbeschädigung und Diebstahls verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen März 2008 und April 2009 in 40 Fällen stadtweit Hauswände, U- sowie S-Bahnwaggons mit seinen Szenenamen oder dem Tag „BTC“ besprüht hatte. Die Schadensumme beträgt 30.000 Euro. Dreimal war der Angeklagte in diesem Zeitraum auf frischer Tat ertappt worden. Darunter zweimal am S-Bahnhof Westend, als er Bahnsteige oder Waggons beschmierte. Bereits 18 Mal wurde der Sprayer seit 1991 verurteilt, darunter wiederholt wegen Sachbeschädigung und Diebstahls. Im März 2008 war er zuletzt nach über vier Jahren Gefängnis freigekommen. Unmittelbar danach sprühte er weiter.

Der Angeklagte habe sich „rechtsblind“ und von den Strafen bislang „unbeeindruckt“ gezeigt, hieß es. Er sehe seine „Werke als Kunst“, wisse aber, dass er sich damit strafbar mache. Für das Gericht war klar, dass sich der 34-Jährige der Konsequenzen seines Handelns bewusst ist. Wegen der „hohen und einschlägigen Rückfallgeschwindigkeit“ habe das Gericht die Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen können, betonte die Justizsprecherin.

Im Prozess legte der Mann ein Geständnis ab. Er habe erklärt, beim Sprühen fühle er sich „wie im Rausch“. Diese Wirkung verstärke er manchmal durch Alkohol- und Kokainkonsum. Seiner Auffassung nach müsse er als Künstler „egoistisch“ sein. Schließlich füge er „keinem körperlichen Schaden zu“. Seine Werke dokumentiere er anschließend mit Foto und Videoaufnahmen.

Zwischen 500 und 600 Euro im Monat gibt der Angeklagte eigenen Angaben zufolge für das Sprühen aus. Da der Finanzierungsbedarf nur teilweise mit seinem Arbeitslosengeld gedeckt werden könne, begehe er Diebstähle, gestand er. Der Mann wurde auch bestraft, weil er eine Jacke gestohlen hatte. (ddp)

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