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Komasaufen: Drei Mädchen volltrunken aufgefunden

In Neukölln entdeckte eine Passantin zwei Mädchen, die hilflos auf einem Rasen lagen. Außerdem kümmerte sich die Feuerwehr um eine 15-Jährige, die in Lankwitz bewusstlos auf einer Bank lag.

Schon wieder musste die Berliner Feuerwehr ausrücken, um mehrere betrunkene Jugendliche in Krankenhäuser zu bringen. In Neukölln alarmierte eine Passantin am Dienstagabend die Feuerwehr, weil zwei Mädchen – 13 und 14 Jahre alt – hilflos auf dem Rasen im Wermuthweg lagen. Die Jüngere „brach immer wieder besinnungslos zusammen und übergab sich“, so die Polizei, die Ältere habe sich kaum auf den Beinen halten können. Und in der Bernkastler Straße in Lankwitz kümmerte sich die Feuerwehr am selben Abend um ein betrunkenes 15-jähriges Mädchen, das „bewusstlos auf einer Bank lag“, wie die Polizei mitteilte.

Am Morgen darauf meldete sich die Senatsgesundheitsverwaltung zu Wort. Im Kampf gegen Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen setzt sie nun auf bessere Aufklärung. Unter dem Motto „Wir halten uns an den Jugendschutz“ soll in Kiosken, Tankstellen, Supermärkten und Gaststätten darauf hingewiesen werden, dass weder Spirituosen noch Tabak an Minderjährige verkauft werden dürfen. „Jede Flasche Alkohol, die ein Jugendlicher trinkt, geht zuvor durch die Hände eines Erwachsenen“, sagte Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Kindern und Jugendlichen helfe nur eine „Kultur der Verantwortung“. Die Kampagne der Fachstelle für Suchtprävention wird vom Hotel- und Gaststättenverband, dem Bundesverband des Türkischen Groß- und Einzelhandels und Tankstellen unterstützt.

In den kommenden Wochen soll nun Informationsmaterial verteilt und Warnhinweise auf Deutsch, Russisch und Türkisch an Kassen, auf Tresen und Türen angebracht werden. Die Wirte und Ladenbesitzer erklären darauf, dass sie nach einem Altersnachweis fragen, „weil wir dazu gesetzlich verpflichtet sind und weil wir eine Verantwortung für euch haben“.

Die Fakten sind besorgniserregend: Seit dem Jahr 2000 haben sich in Berlin die Fälle von Alkoholvergiftungen bei Kindern und Jugendlichen verdoppelt. Allein 2005 mussten 274 Berliner Jugendliche wegen einer Alkoholvergiftung in einer Klinik behandelt werden. Dabei dürften die Betroffenen oft gar nicht an Alkohol herankommen. Erwachsene seien dahingehend zu fahrlässig, sagte Kerstin Jüngling, Leiterin der Fachstelle. Nach dem Jugendschutzgesetz sind Kauf und Konsum von hartem Alkohol nur Erwachsenen erlaubt, dasselbe gilt ab September auch für Tabak. Verstöße werden mit Geldstrafen oder Konzessionsentzug bestraft.

Im München zeigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dann auch gestern gleich die Konsequenzen auf: So müssen Diskotheken, die Jugendliche zum „Koma-Saufen“ animieren, mit der Schließung rechnen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte der Stadt Nürnberg Recht gegeben, die am 27.Juli eine Disko versiegelt hatte, nachdem es dort immer wieder zu Alkoholexzessen und Ausschreitungen gekommen war. Berlins Gesundheitssenatorin Lompscher sprach sich daher gegen weitere Gesetzesänderungen aus: Sogenannte Flatrate-Partys, bei denen Alkohol auch an Betrunkene ausgeschenkt wird, seien schließlich ohnehin verboten. Diskussionen um generelle Alkoholverbote in der Öffentlichkeit halte sie für eine „hilflose Reaktion“.AG/hah

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