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Kreuzberg: Messerstecher muss hinter Gitter

Diese Geburtstagsparty endete böse: Ein junger Mann geriet außer Kontrolle und verletzte einen anderen schwer. Aber damit nicht genug, denn auch andere Gäste blieben nicht verschont. Der Richter gab nun das Urteil bekannt.

Acht Monate nach dem Übergriff auf Gäste einer Geburtstagsfeier hat das Landgericht Berlin heute einen 19-Jährigen wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Gegen einen 20-jährigen Mitangeklagten, der beim Angriff auf die Partygäste ebenfalls beteiligt war, wurde eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verhängt. Die Jugendlichen sind bereits wegen Gewalttätigkeiten vorbestraft.

Messerstiche für Hilfsbereitschaft

Die damals betrunkenen Angeklagten hatten einer achtköpfigen Gruppe angehört, die im April dieses Jahres Geburtstagsgäste in einem Kreuzberger Nachbarschaftszentrum angegriffen hatte. Ein damals 20-Jähriger, der seinem Bruder helfen wollte, war durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Dem Gericht zufolge hatte sich der 19-Jährige "vorgedrängt" und fünfmal auf das am Boden liegende Opfer eingestochen. Der eher schmächtige Angeklagte habe sich in der Gruppe damit "hervortun und auch mal ein großes Ding machen wollen", sagte der Richter. Er sei dabei aber über das Ziel hinausgeschossen.

Drohen, spucken, werfen

Dem Überfall war eine Auseinandersetzung des Mitangeklagten mit zwei jungen Frauen vorausgegangen. Dazu gehörte auch eine 18-Jährige, die ihren Geburtstag dort gefeiert hatte. Der 20-Jährige, der zu aggressivem Verhalten neige, habe regelrecht Streit gesucht und "immer wieder nachgesetzt", hieß es. Dem Gericht zufolge hatte er erst die Frau verbal bedrängt und dann die 18-Jährige mit dem Messer bedroht. Als eine Aufsichtsperson den 20-Jährigen vom Gelände drängte, schlug er dem Mann ins Gesicht. Außerdem spuckte er die Mutter der 18-Jährigen an und warf in Verletzungsabsicht, aber ohne zu treffen, ein Messer nach ihr. Wer die unbekannt gebliebenen Mittäter als Verstärkung rief, blieb offen. (liv/ddp)

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