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Kriminalität: Prügelei vor Berliner Rathaus

In der Nacht kam es in Berlin zu mehreren Prügeleien: Am Neptunbrunnen lieferten sich ein gutes Dutzend Punker mit anderen Jugendlichen eine Schlägerei. Auch Flaschen flogen.

Mehrere Angehörige verschiedener Jugendgruppen schlugen gestern Abend in Mitte am Neptunbrunnen aufeinander ein. Zeugenaussagen zufolge warfen gegen 21.30 Uhr etwa 15 Punker auf dem Platz vor dem Berliner Rathaus Flaschen auf Jugendliche und traktierten sie mit Schlägen und Tritten. Einen 19-Jährigen packten sie an Beinen und Oberkörper und versuchten, ihn in den Brunnen zu werfen. Ein anderer, der ihn befreien wollte, erhielt einen Tritt gegen den Oberkörper.

Als ein 17-Jähriger sich einmischte, versuchten die Täter auch ihn in den Brunnen zu werfen, was ihnen jedoch nicht gelang. Alarmierte Polizeibeamte stellten die Personalien von drei 17- und einem 18-Jährigen fest. Bei der Durchsuchung des 18- jährigen Verdächtigen fanden sie zwei Wurf- und ein Einhandmesser sowie einen Teleskopschlagstock. Gegen die vier Punker leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Landfriedensbruchs ein. Der 18-Jährige erhielt zusätzlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Auch in Reinickendorf flogen Bierflaschen

Auch in Reinickendorf kam es während eines Einsatzes der Kriminalpolizei zu einer Körperverletzung, als gegen 22.15 Uhr ein 16-Jähriger einem Gleichaltrigen eine Bierflasche gegen den Kopf schmiss. Polizeibeamte, die dort gerade einen Einsatz hatten, nahmen den Täter auf frischer Tat vorläufig fest. Der verletzte 16-jährige Junge lehnte eine ärztliche Behandlung ab.

Gegen Ende der aufreibenden Nacht, um 0.30 Uhr, schlug ein 18-Jähriger mit einem Teleskopschlagstock auf einen 16-Jährigen ein und verletzte ihn am Kopf. Auch dieser 18-jährige Täter wurde vorläufig festgenommen, die Beamten standen in unmittelbarer Nähe zum Geschehen. Ein Rettungswagen der Feuerwehr brachte den Verletzten zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus. Gegen den 18-Jährigen wird jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. (mpr)

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