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Justizia.

© Helmut Vogler

Update

Lebenslange Haft für Mord an Schwangeren: "Es gibt einen absoluten Vernichtungswillen"

Mit elf Stichen wurde eine 35 Jahre alte Lehrerin in ihrer Wohnung getötet. Ihr Ex-Freund und Vater des ungeborenen Kindes bekam nun die Höchststrafe.

Die schwangere Lehrerin hatte keine Chance, als Wochen nach der Trennung vor ihrer Wohnungstür der Vater ihres Kindes lauerte. „Mit elf Messerstichen hat er Julia B. und das ungeborene Kind getötet“, stand nun für das Landgericht fest. Merwan B. sei schuldig des Mordes und des Schwangerschaftsabbruchs. Gegen den 29-Jährigen erging lebenslange Haft.

Regungslos nahm Merwan B. den Richterspruch entgegen. Er hatte Messerstiche in dem dreiwöchigen Prozess zwar nicht bestritten, sich aber eher als ein Opfer dargestellt. Auf einen Freispruch hoffte er sogar. Seine abenteuerliche Version von einer Rangelei um das Messer und Stichen angeblich aus Angst um sein eigenes Leben sah das Gericht aber als widerlegt an: „Das Tatbild gibt keine Notwehrsituation her, es gibt einen absoluten Vernichtungswillen wider.“

Das Kind als Chance für längeres Bleiberecht

Ein furchtbares Verbrechen nach einer kurzen Beziehung. Die große Liebe schien es zu sein. „Man wähnte sich zuerst im siebten Himmel“, sagte Richter Ralph Ehestädt. Merwan B., ein aus Tunesien stammender Asylbewerber, und die 35-jährige Gymnasiallehrerin hatten sich Ende 2015 in einem Lokal kennengelernt. Bald aber zogen dunkle Wolken auf – weil er zu viel trank und dann vor allem wegen der Schwangerschaft. Zunächst habe B. das Kind abgelehnt: „Mach es weg.“ Dann aber habe er gedacht, „es könnte eine Chance sein, längerfristig ein Bleiberecht zu erhalten“, so das Gericht.

2012 hatte er seine Heimat verlassen. Sein Glück versuchte er in Frankreich und ab 2013 in Deutschland. Zuletzt hatte er sich um Arbeit als Dolmetscher bei einem Flüchtlingshilfeverein bemüht. Als überdurchschnittlich intelligent wurde der Angeklagte geschildert.

Er gab sich als friedlicher Mensch, hieß es weiter im Urteil. „Aber er kann auch aggressiv sein.“ Im Mai habe er Julia B. im Auf und Ab der Beziehung bereits mit einem Messer bedroht. Für sie war danach endgültig Schluss. Er wollte es nicht akzeptieren. Am 10. Juni nahm er ein Messer, 19 Zentimeter lang die Klinge, und begab sich zu ihrer Wohnung in Schöneberg. Es war 10.09 Uhr, als Julia B. die Tür öffnete.

Staatsanwaltschaft sah besondere Schwere der Schuld

Er habe die Frau zurück in ihre Wohnung gedrängt. Sie sei ohne Chance gewesen. „Er hat weit ausgeholt mit dem Messer“, stand für das Gericht fest. „Die ersten Stiche trafen offensichtlich in den Rücken.“ Zeugen hörten Schreie in höchster Not. Mehrere Nachbarn standen vor ihrer Tür, als B. aus der Wohnung kam und ruhig erklärte, es habe nur einen Streit gegeben. Julia B. verblutete am Tatort.

Ein heimtückischer Mord, zu dem „ein Konglomerat von vielen Motiven führte“, sagte Ehestädt. „Er mag seine Lebenssituation als hoffnungslos empfunden haben.“ B. drohte die Abschiebung. „Eine depressive Grundhaltung war zu beobachten.“ Doch er sei voll schuldfähig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte neben der Höchststrafe auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt. Eine Entlassung nach 15 Jahren Haft wäre damit ausgeschlossen. Die Richter folgten diesem Antrag nicht. Sie sahen – anders als der Ankläger – keine sogenannten niedrigen Beweggründe als zweites Mordmerkmal.

„Welches Motiv bestimmen war, ist offen geblieben“, hieß es im Urteil. Der Staatsanwalt hatte argumentiert, Merwan B. habe es „nicht ertragen konnte, dass sie sein Kind alleine großzieht“. Er habe die schwangere Lehrerin „schlichtweg abgeschlachtet“. Es wird mit Revision der Verteidigung gerechnet.

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