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Mairandale: Flaschenwerfer verurteilt

Ein 30-jähriger Italiener erhielt zweieinhalb Jahre Haft. In anderem 1.-Mai-Prozess ist die Beweislage strittig.

Sozialarbeiter Cristian P. aus Rom beteiligte sich „bewusst und gezielt“ an den diesjährigen Mai-Krawallen. Davon war das Amtsgericht nach zehn Verhandlungswochen überzeugt. 17 Flaschen habe P. in Richtung Polizei geworfen, hieß es gestern im Urteil. Gegen den 30-Jährigen erging wegen Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Zwei Polizisten hätten die immense Anzahl der Würfe beobachtet und den Täter mit einer auffälligen Kapuzenjacke bis zu seiner Festnahme nicht aus den Augen verloren, sagte die Richterin. An der Schuld des Angeklagten, der geschwiegen hatte, gebe es keine Zweifel. Er sei in der Adalbertstraße in Kreuzberg aus einer gewaltbereiten Gruppe heraus skrupellos gegen Polizisten vorgegangen.

In einem anderen Verfahren um Mai-Randale bleibt es dagegen weiter heftig umstritten, ob die wahren Täter auf der Anklagebank sitzen. „Was ist übrig an Belastung?“, fragte am Mittwoch eine Verteidigerin im Prozess gegen Yunus K. und Rigo B. Die 19- und 17-jährigen Angeklagten müssen sich wegen versuchten Mordes verantworten. Sie sollen eine Brandflasche in Richtung Polizei geworfen haben. Bei dem Angriff wurde eine Passantin getroffen. Sie erlitt schwere Brandverletzungen. Die beiden Schüler bestreiten die Tat vehement. Sie beteuerten ihre Unschuld sofort nach der Festnahme und im Prozess. Ihre Verteidiger gehen von einer Verwechslung aus.

Die Anklage stützt sich auf die Aussagen von zwei Polizisten. Zwei „Aufklärer“, die seit Jahren bei Demonstrationen im Einsatz sind. Sie wollen bei dem Vorfall am Kottbusser Tor die angeblichen Täter ununterbrochen beobachtet und Richtung Reichenberger Straße verfolgt haben, wo K. und B. festgenommen wurden. Ein Zeuge aber erklärte gestern, er habe den Wurf beobachtet und „Werfer und den Anzünder“ 15 Minuten nach der Tat erneut gesehen. Sie liefen demnach in eine andere Richtung.

Aus Sicht der Verteidigung sind die tatsächlichen Täter in einer Vierergruppe zu finden, die von zwei Studenten fotografiert wurde. Einer der Männer auf dem Foto trug ein weißes T-Shirt und ein schwarzes Basecap wie B. in jener Nacht. Es sei „überaus einseitig“ ermittelt worden, lautet der Vorwurf der Verteidiger. Viele Widersprüche in den Aussagen der Polizisten, drei Entlastungszeugen und keine objektiven Beweise, so ihre Zwischenbilanz. Eine Entscheidung über die Haftfrage regten die Verteidiger gestern an. Das Gericht will es beraten. K. G.

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