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Molotowcocktails geworfen: Maikrawall: Angeklagter gesteht

UPDATE In der Mainacht sollen zwei 19-Jährige mit einem Molotowcocktail in Richtung eines Polizeibeamten geworfen haben. Nachdem sie ihr Ziel verfehlten, sollen sie noch zwei weitere gebaut haben, bevor sie festgenommen werden konnten. Vor Gericht gestand einer der Angeklagten.

Von Frank Jansen

Berlin – Die Anklage ist so gravierend wie im parallel geführten Prozess gegen zwei andere junge Männer. Doch in diesem Verfahren, ebenfalls gegen zwei Angeklagte, reagiert zumindest einer von ihnen anders. Es sei richtig, dass er am Abend des 1. Mai einen Brandsatz auf die Straße geworfen und den Molotowcocktail auch selbst hergestellt habe, ließ der 19-jährige René L. am Montag seinen Anwalt im Gerichtssaal vortragen. Jedoch habe er die Brandflasche nicht auf Personen geschleudert. „Ich war sicher, dass ich Menschen nicht gefährden würde“, las der Verteidiger aus der schriftlichen Erklärung vor. Der Schlusssatz lautete: „Hätte ich eine solche Gefahr gesehen, hätte ich nicht geworfen.“

So begann am Montag im Landgericht der zweite Prozess, in dem die Staatsanwaltschaft den Wurf einer Brandflasche bei den Krawallen am 1. Mai dieses Jahres in Kreuzberg als versuchten Mord anklagt. Die Hauptverhandlung scheint allerdings nicht ganz so konfliktträchtig zu sein wie der andere Prozess, der seit Anfang September läuft. Dort bestreiten die 17 und 19 Jahre alten Angeklagten kategorisch, für den Wurf einer Brandflasche bei den Ausschreitungen in Kreuzberg verantwortlich zu sein. Im zweiten Prozess hingegen scheint die Sache zumindest oberflächlich klar zu sein: René L. legte ein kurzes Geständnis ab, bei dem mitangeklagten und auch 19-jährigen Benjamin W. ist offenbar eine ähnliche Aussage zu erwarten. Zumindest sagte sein Verteidiger am Montag in einer Prozesspause, Benjamin W. „wollte mal Randale machen“ und „ein Feuerchen“. Doch W. äußerte sich am Montag selbst noch nicht zur vorgeworfenen Tat.

Die beiden Männer hätten beschlossen gehabt, Polizeibeamte „unter billigender Inkaufnahme des Todes“ mit Molotowcocktails zu bewerfen, trug Staatsanwalt Reinhard Albers aus dem Anklagesatz vor. Am 2. Mai, gegen 0 Uhr 35, habe René L. auf der Adalbertstraße aus dem Rucksack von Benjamin W. eine Brandflasche genommen und den im Flaschenhals als Docht steckenden Lappen angezündet. Dann habe L. den Molotowcocktail über unbekannte Personen hinweg in Richtung von Polizeibeamten geschleudert. Da aber während des Fluges der Stoffstreifen herausgefallen sei, „schlug die Flasche einen halben Meter vor den Beamten zu Boden und zerbarst, ohne ein Feuer zu entfachen“.

Anschließend sollen die Angeklagten einen Hinterhof in der Adalbertstraße aufgesucht haben, um weitere Brandflaschen zu fabrizieren. Die beiden Schüler wurden jedoch die ganze Zeit von Zivilpolizisten beobachtet, die aus taktischen Gründen nicht sofort nach dem Wurf der Brandflasche eingeschritten waren. Erst als die Beamten sahen, dass René L. und Benjamin W. mit weiteren Molotowcocktails an der Straße standen, wurden uniformierte Kräfte zur Festnahme gerufen.

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