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2018 wurde die damals 14-jährige Keira G. von einem ihrer Mitschüler in der eigenen Wohnung erstochen.

© dpa/Paul Zinken

Mordfall Keira: Bekannte des Täters wegen Beihilfe angeklagt

Im Mordfall Keira G. hat die Staatsanwaltschaft gegen eine Bekannte des Täters Anklage wegen Beihilfe zum Totschlag erhoben.

Zwei Jahre nach dem brutalen Mord an der Berliner Schülerin Keira ist eine Freundin des Täters angeklagt worden. Sie soll von dem geplanten Mord gewusst haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 16-Jährigen Beihilfe zum Totschlag vor, wie der Anwalt von Keiras Mutter dem Tagesspiegel bestätigte. Die Mutter wird in dem Fall als Nebenklägerin vertreten sein.

Die damals 14-Jährige Angeklagte soll direkt vor der Tat mit dem Mörder gechattet haben, um ihm dadurch ein falsches Alibi zu verschaffen, wie die Sprecherin der Strafgerichte, Lisa Jani, sagte. Die Nachrichten sollten so klingen, als seien das Mädchen und der Täter zum Zeitpunkt der Tat gemeinsam in einem Einkaufszentrum unterwegs gewesen. Jani bestätigte, dass die belastenden Nachrichten bereits Gegenstand des ersten Prozesses gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft entschied sich jedoch erst nachdem das Urteil gegen Keiras Mörder rechtskräftig wurde, auch gegen die Freundin Anklage zu erheben.

Das höchste Strafmaß für die Angeklagte wäre Beihilfe zum Mord

Der Prozess soll Ende März beginnen. Weil die Angeklagte noch nicht volljährig ist, findet auch der zweite Prozess in dem Mordfall unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In der Anklage heißt es, das Mädchen habe die Tötung billigend in Kauf genommen und die Haupttat unterstützt. Es geht vorerst um Beihilfe zum Totschlag und nicht zum Mord. Allerdings hat das Gericht festgestellt, auch Beihilfe zum Mord könnte in Betracht kommen oder auch der Vorwurf der Nichtanzeige einer Straftat. Das muss im Prozess geklärt werden.

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Die 14-jährige Keira aus Berlin-Lichtenberg war am 7. März 2018 von einem 15-jährigen Mitschüler erstochen worden. Der Täter stach in der Wohnung des Mädchens 23 Mal auf sie ein. Das Berliner Landgericht verurteilte den Jugendlichen im November 2018 zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Gefängnis. Er habe „aus reiner Mordlust“ gehandelt, so das Gericht. „Es ist ihm nur darum gegangen, einen Menschen zu töten“. Die Mutter fand ihre Tochter später geknebelt und blutüberströmt in der Wohnung. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil 2019. (mit dpa)

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