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Nachrichten: Frauenmord im Hochhaus: Angeklagter schweigt

Der Angeklagte im Fall der in einem Schacht gefundenen Frauenleiche schweigt beharrlich, ein Autofahrer, der eine Fußgängerin zu Tode fuhr, muss 3300 Euro zahlen, das Urteil für einen Todesfall nach einer Schönheitsoperation wird für den 25. Januar erwartet. Die Nachrichten.

Als die Frauenleiche in einem Schacht im Keller eines Elfgeschossers gefunden wurde, stand Matthias Z. (32) vor dem Haus und gab Interviews. „Ich könnte niemals jemanden töten“, verkündete er. Einen Tag später wurde der Anwohner festgenommen. Z. soll das 27-jährige Opfer am 12. Juni vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Hohenschönhausen mit drei Stichen in den Oberkörper ermordet haben. Vor dem Landgericht verweigerte er gestern die Aussage. In früheren Vernehmungen soll er den Messerangriff gestanden haben. Opfer und Täter kannten sich den Ermittlungen zufolge flüchtig und hatten an jenem Abend in der Wohnung eines Nachbarn des Angeklagten gemeinsam gezecht. Es soll zu einem Streit um Geld gekommen sein. Matthias Z. habe die Pflegehelferin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Aus Angst vor Strafe stach er laut Anklage auf die „unliebsame Zeugin“ ein. Nachdem er vergeblich versucht habe, die Leiche zu zerstückeln, soll er sie in einem Rohrschacht versteckt haben. Ein Hausmeister fand die Tote zehn Tage später. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. K.G.

Fußgängerin tödlich verletzt: Autofahrer muss 3300 Euro zahlen

Es war noch dunkel, die Straße regennass. Der 48-jährige Autofahrer, der am Morgen des 10. März 2009 auf dem Weg zur Arbeit war, hatte die Fußgängerin nicht gesehen. „Ich weiß nicht, wo sie herkam“, versicherte er nun vor dem Amtsgericht. Der Golf-Fahrer hatte die 39-jährige Frau auf der Goerzallee in Lichterfelde erfasst. Sie starb noch am Unfallort. Im Prozess um fahrlässige Tötung wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 3300 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll mit Tempo 60 unterwegs gewesen sein – zulässig sind auf der Strecke aber nur 50 Stundenkilometer. Bei geringerer Geschwindigkeit und voller Aufmerksamkeit wäre es nicht zum Unfall gekommen, befand das Gericht. Da die Fußgängerin die Straße aber 25 Meter vor einer Ampel überquert hatte, wurde von einer Mitschuld ausgegangen. Gegen einen solchen Unfall sei niemand gefeit, sagte der Verteidiger. Auch die Fußgängerin könnte unaufmerksam gewesen sein. Sein Mandant, bis dahin als Autofahrer nie negativ aufgefallen, sprach von einem Drama. K.G.

Tod nach Schönheitsoperation: Urteil am 25. Januar erwartet

Schönheitschirurg Reinhard S., der sich für den Tod einer 49-jährigen Patientin verantworten muss, ist aus Sicht seiner Verteidiger freizusprechen. Die Fehler seien nicht in der Charlottenburger Praxis des 59-Jährigen, sondern später in einem Krankenhaus passiert, argumentierte gestern einer seiner Anwälte. Der Staatsanwalt hatte dagegen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Mordes achteinhalb Jahre Haft gefordert. Zudem plädierte er auf ein lebenslanges Berufsverbot. Zum Urteil kommt es voraussichtlich am 25. Januar.

Die Patientin wollte sich im März 2006 den Bauch straffen lassen. Der Ankläger wirft dem Arzt vor, er habe bei dem ambulanten Eingriff mit rückenmarksnaher Betäubung keinen Anästhesisten hinzugezogen. Er habe sie trotz schwerer Komplikationen zunächst in seiner Praxis liegen lassen und erst sechseinhalb Stunden später den Transport in ein Krankenhaus veranlasst. K.G.

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