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Nicht zu kontrollieren: Gegen Sexualtäter Uwe K. fällt heute das Urteil

Die Anklage fordert 13 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung gegen den Sexualstraftäter Uwe K.

Das dauerhafte Wegsperren ist umstritten. Der Fall des Sexualstraftäters Uwe K. aber zeigt aus Sicht der Ermittler, dass es bei bestimmen Schwerverbrechern nicht anders geht. „Ich habe selten jemanden mit einer so ungünstigen Prognose gesehen“, sagte die Staatsanwältin. Sie forderte wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Mädchen 13 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung. Das Urteil wird heute (11 Uhr, Saal 701) verkündet.

Der 46-jährige K. zuckte bei dem Antrag nicht zusammen. Die Justiz wollte ihn schon einmal mit ihrem härtesten Mittel festsetzen, weil Experten befürchteten, dass er es nach verbüßter Strafe wieder tun würde. Das war 1997. Doch K., damals wegen Missbrauchs von neun Kindern verurteilt, zog vor den Bundesgerichtshof und bekam aufgrund einer Gesetzeslücke recht. Später scheiterte ein Versuch, den als gefährlich geltenden Mann auf Dauer in die Psychiatrie zu bringen. Er sei nicht psychisch krank, hieß es. Nach elfjähriger Haft kam er frei.

Richter ordneten Führungsaufsicht mit strengen Auflagen an. K. durfte sich Kindern nicht nähern und keinen Alkohol trinken. Er musste regelmäßig zur Therapie und zum Bewährungshelfer. Das für entlassene Sexualtäter zuständige Kommissariat hatte ihn von Anfang an im Blick. „Aber er ist nicht durchgehend zu kontrollieren“, stand nun für die Staatsanwältin fest.

Ende 2007 war K. in ein Hochhaus im Spandauer Kraepelinweg gezogen. In der Nachbarschaft fand er wie früher Familien in schwierigen Verhältnissen. Er bot seine Hilfe an. Er verlobte sich mit einer Frau, die 24 Jahre jünger und noch kindlich war. Ihre Freundin, eine damals Elfjährige, soll er im Badezimmer seiner Wohnung vergewaltigt und ihr gedroht haben: „Nichts erzählen, sonst knallt’s.“

Uwe K. gilt als „emotional einfach gestrickt“, aber nicht gemindert in seiner Intelligenz. Er suche gezielt nach Opfern, könne sich verstellen. Kurz nach der Haft habe er sein altes Verhaltensmuster wieder aufgenommen und „ein Netz sozialer Kontakte zu Kindern aufgebaut“, sagte die Anklägerin. Ab Mai 2008 soll er Mädchen in seine Wohnung gelockt haben. Zwei Zehn- und Elfjährige zwang er nach Überzeugung der Anklage zum Oralverkehr; eine Achtjährige und eine Jugendliche soll er sexuell berührt haben.

Er bestreitet das. Es sei „viel Mist gelabert“ worden, „alles Lügen“. Kinder würden ihn nicht interessieren. Ein paar verbotene Kontakte gab er zu. Zufällige Begegnungen, meinte er. „Der Spielplatz lag ja vor meiner Haustür.“ Den Mädchen blieb eine Aussage vor Gericht nicht erspart. Warum hatten sie lange geschwiegen? „Aus Angst vor Schimpfe“, sagte eine Schülerin. Eine Gutachterin bewertete die Zeuginnen als glaubhaft.

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