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Polizei-Hubschrauber mit Laserpointer attackiert: Familienvater steht in Berlin vor Gericht

Ihn soll der Lärm gestört haben. Weil ein 46-jährige Familienvater mit dem Laserpointer auf den Polizei-Hubschrauber zielte, muss er sich jetzt vor Gericht verantworten. 

Polizei-Hubschrauber Adebar 17 kreiste über Rudow. Es soll Schüsse und einen Verletzten gegeben haben. Die dreiköpfige Besatzung suchte systematisch. Bis plötzlich grünes Licht in die Kabine fiel. „Wir gingen sofort von einem Lichtangriff aus, solche Blendungen sind keinesfalls eine Spielerei“, schilderten die Polizisten nun vor einem Amtsgericht. Für den Anschlag vor zehn Monaten soll ein bislang völlig unbescholtener Familienvater verantwortlich sein. Der Elektromechaniker von 46 Jahren aber schwieg zunächst.

Drei Attacken innerhalb von knapp acht Minuten, die längste mindestens fünf Sekunden lang. Davon geht die Anklage aus. Der Täter habe zumindest in Kauf genommen, dass der Pilot geblendet wird, die Kontrolle über den Hubschrauber verlieren könnte. Nur durch ein umsichtiges Flugmanöver habe die Besatzung dem Beschuss ausweichen können.

Lärm als mögliches Motiv

Adebar 17, eingesetzt zur Rettung, riss in jener Nacht vermutlich viele Anwohner aus dem Schlaf. Der Lärm soll das Motiv des Elektromechanikers gewesen sein. Aus Wut habe Detlef F. zum Laserpointer gegriffen, so die Anklage. Noch in der Julinacht war er mit dem Vorwurf konfrontiert worden. Denn die Kameratechnik an Bord hatte den Angriff aufgezeichnet und lokalisiert. Die Kollegen am Boden wurden informiert. Familienvater F. soll sofort zugegeben haben, dass ihn der Krach „tierisch genervt“ habe. Eine Gefährdung habe er jedoch nicht gewollt. Und er gab das Gerät heraus.

Im Prozess wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr aber deutete sein Verteidiger an, dass ein weiterer Mann vor Ort war. Nicht sein Mandant sei der Täter gewesen. Doch über die zweite Person wolle er nichts sagen. „Jetzt jedenfalls nicht“, so der Verteidiger.

Kein Kavaliersdelikt

Angriffe mit Laserpointer sind kein Kavaliersdelikt. „Eine dunkle Kabine ist in dem Moment taghell, als würde ein Scheinwerfer übers Zimmer schwenken“, so der Flugtechniker, der mit im Cockpit saß. In Sachsen habe ein Polizist eine Sehschädigung erlitten. Wird der Pilot geblendet, „kann er möglicherweise minutenlang nichts sehen“, so der nächste Zeuge. In ihrem Fall sei zum Glück keiner der Besatzung verletzt worden.

Ob ein im Schlaf gestörter Familienvater tatsächlich zum gefährlichen Angreifer wurde, wird das Amtsgericht Tiergarten vermutlich nach der Befragung weiterer Zeugen am 2. Juni beurteilen.

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