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Prenzlauer Berg: Kampf um den Parkplatz endet vor Gericht

Beim Streit um Parkplätze hört für viele Berliner die Rücksicht auf, zumal in Prenzlauer Berg: Dort fuhr ein Student auf einen Mann zu, der eine Lücke für eine Bekannte freihielt.

Der Student erspähte endlich eine Lücke und setzte schnell den Blinker. Parken in Prenzlauer Berg. „Das ist schwierig“, stöhnte der angehende Mathematiker. Er sah sich im Recht, als er langsam Gas gab und auf den freien Platz rollte. Dort aber hatten sich bereits zwei Anwohner aufgebaut. Sie wollten die Lücke an der Danziger Straße für eine Bekannte freihalten, die in ihrem Auto eine schwere Scheibe transportierte. Keine Rücksicht, keine Höflichkeit. Es wurde ein Kampf ums Revier, der am Freitag vor Gericht endete.

Die Anklage ging zunächst von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus. Der 30-jährige Student soll Ende November 2010 einen Mann, der damals nach einer Knieverletzung auf Gehhilfen angewiesen war, von hinten angefahren haben. Der 47-Jährige sei auf die Motorhaube gestürzt. Kerzengerade saß der Student vor dem Verkehrsrichter und widersprach: „Ich rollte ganz langsam in die Lücke, plötzlich ließ er sich auf die Motorhaube fallen, setzte sich auf und schlug mit seiner Krücke auf das Blech.“

Aussage stand gegen Aussage. Das mutmaßliche Opfer, ein Fotograf, berichtete von der schweren Glasplatte im Auto seiner Bekannten, von ihrer langen Suche nach einem Parkplatz in Wohnungsnähe und von einem kurzen Gespräch mit dem Autofahrer, der schneller an der Lücke stand. „Sie hatte ihn angesprochen und um Verständnis gebeten.“ Er sei davon ausgegangen, dass sich die beiden Autofahrer geeinigt hatten. Er und sein Begleiter hätten sich mit dem Rücken zur Straße in die Lücke gestellt. „Da ist er mir von hinten in die Beine gefahren.“

Fest steht, dass der Fotograf mit der Krücke ausholte. „Vor Wut und Entsetzen“, sagte er. Als er den Parkplatz freihalten wollte, müsse er doch das anrollende Fahrzeug bemerkt haben, überlegte der Richter. „Es geschah überraschend“, sagte der Fotograf. Als der Student aus seinem Auto stieg, habe er sich nur für die kleine Beule im Blech interessiert und auf sein angebliches Recht gepocht: „Wer als Erster da ist, bekommt den Parkplatz.“

Der Richter ermahnte den Studenten: „Was Sie gemacht haben, ist nicht in Ordnung.“ Aber die Kontrahenten hatten auch kein Recht, den Parkplatz zu blockieren. Der Angeklagte ist alles andere als ein Verkehrsrowdy. Nicht einen Punkt hat er in Flensburg. Er fuhr auch sehr langsam in die Lücke und es ist unklar, ob sich die Knieverletzung des Fotografen durch den Vorfall verschlimmert hatte. Der Richter entschied milde und stellte das Verfahren gegen 500 Euro Buße ein.

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