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Prozess: Den Bruder als Ass im Ärmel

Eigentlich geht es "nur" um Trunkenheit am Steuer. Aber der Angeklagte, ein preisgekrönter Manager, will nun noch den Bruder aus Amerika anreisen lassen.

Die Richterin wäre gern zu einem Urteil gekommen. Es geht schließlich „nur“ um eine Trunkenheitsfahrt mit Blechschaden. Leider keine Seltenheit, nichts, worum man vor Gericht ewig streiten müsste. Bei der Sache mit dem „Aston Martin“ aber ist das anders. Der Mann, der den 200 000 Euro teuren Schlitten zu Bruch gefahren und vier geparkte Autos gerammt haben soll, ist ein Manager – preisgekrönt, einst Vorstandschef einer internationalen Firmengruppe. Er und sein Anwalt brachten am Mittwoch, wie berichtet, den entscheidenden Antrag ein und ließen so den Prozess nach sechs Wochen platzen. Wohl ganz strategisch.

Der 51-jährige Angeklagte hatte beantragt, dass sein jüngerer Bruder im Prozess als Zeuge gehört werden müsse. Der werde bekunden, dass er den Manager an jenem Abend von einem Geschäftsessen abgeholt hatte, um ihn nach Hause zu bringen. Bei einem solchen Antrag denkt der unbeteiligte Zuhörer: „Auf die Idee, diesen Zeugen zu hören, hätte man doch gleich kommen können.“ Das Gericht aber hatte ein Problem: Der angebliche Entlastungszeuge lebt in den USA. Seine Adresse überreichte der Anwalt erst mit dem Beweisantrag. Sollte der Bruder tatsächlich zunächst auf Kosten der Staatskasse eingeflogen werden, könnte er sich vor Gericht aber auch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Neu ist die Version vom kleinen Bruder als Fahrer nicht. Bereits am Unfallort in der Hagenstraße in Grunewald hatte der Manager behauptet: „Mein Bruder ist gefahren.“ Einen zweiten Mann hatten etliche Zeugen nicht bemerkt. Nur der Angeklagte war offenbar nicht zu übersehen. „Der Herr kämpfte wild mit seinem Airbag“, erinnerte sich ein Anwohner. Ob da eine zweite Person war? „Nein, da war nur ein Herr.“ Und bevor die Polizei kam, lief der Mann im schwarzen Smoking los – mit einem Aktenkoffer in der Hand und seinem Handy am Ohr.

Viele Anwohner saßen nach dem „furchtbaren Knall“ im August letzten Jahres senkrecht im Bett. Eine Rentnerin sprach die Person am Unfallort vom Fenster aus an. Er erklärte, dass es ihm gut gehe. Ein Hund sei über die Straße gelaufen, deshalb der Unfall. Die Ermittler aber gehen davon aus, dass ein erheblicher Promillewert zum Kontrollverlust führte. Bei dem Angeklagten wurden 1,29 Promille im Blut festgestellt.

Keiner der gehörten Zeugen sah einen Beifahrer. Der Kampf vor Gericht aber geht in die nächste Runde. Es dürfte in dem Fall kaum um Geld gehen, sondern vor allem um weitere Fahrten des Managers. Denn als sein „Aston Martin“ in die Autos krachte, besaß der Unternehmer keinen Führerschein. Den hatte er nach einem Unfall unter Alkohol im September 2007 verloren. Ob die Zeit, die er durch den Beweisantrag gewonnen hat, etwas bringen wird? Die Richterin wird es prüfen. Voraussichtlich in ein paar Monaten.

Kerstin Gehrke

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