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Prozess: Drogenarzt Garri R.: Gegen die Regeln

Im Prozess gegen den Psychotherapeuten Garri R., in dessen Arztpraxis zwei Patienten starben, sagte ein Gutachter aus.

Garri R. zuckte nicht zusammen, als Begriffe wie „kunstfehlerhaft“ oder „ein Verstoß gegen die Regeln ärztlicher Ethik“ fielen. Der Psychotherapeut ließ gestern das Gutachten über Vorgänge in seiner Praxis ohne äußere Regung über sich ergehen. Es dürfte ihm klar sein, dass er seinen Patienten keine Drogen wie Ecstasy und LSD geben durfte. Der 51-Jährige setzte sich über die Schulmedizin hinweg. Seine Methode war die „psycholytische Psychotherapie“, die sich auch auf Drogen stützt und nicht anerkannt ist.

Nach sechswöchigem Prozess um den Drogentod zweier Patienten war die Befragung des Experten der vermutlich letzte Punkt in der Beweisaufnahme. Am Montag sollen die Plädoyers beginnen. Die Anklage lautet auf versuchten Mord in einem Fall, Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung in fünf Fällen. Der Vorwurf des Mordversuchs aber scheint vom Tisch. Die Ermittler waren zunächst davon ausgegangen, dass Garri R. einen kollabierten Patienten vor dem Notarzt verstecken wollte. Dem widersprachen Zeugen und auch der Angeklagte.

Der Gutachter hatte Unterlagen aus der Praxis von R., Arzt für Allgemeinmedizin und Psychotherapeut, ausgewertet. 120 Patienten seien bei R. in Behandlung gewesen. Jährlich habe es 21 „Intensivtage“ gegeben. Bei derartigen Sitzungen waren Drogen im Spiel – als „bewusstseinserweiternde Substanzen“. Ecstasy aber sei gefährlich. Schon beim ersten Konsum könne es zu schweren Nebenwirkungen kommen. Nach den Papieren habe R. tiefenpsychologische Untersuchungen durchgeführt. Die Diagnosen hätten sich in einem „monotonen, fragwürdigen Spektrum“ bewegt. Häufig habe es sich um „depressive Episoden“ gehandelt.

Standards der ärztlichen Ethik habe R. auch hinsichtlich des „Abstinenzgebots“ verletzt, sagte der Experte. Auch R. hatte als Therapeut Drogen genommen. Aus Sicht des Gutachters war der Therapeut aber Herr seiner Sinne: „Sein gesamtes Verhalten entspricht nicht dem eines vermindert Schuldfähigen.“ Bei seiner letzten „Intensivsitzung“ starb ein 59-jähriger Frührentner in der Praxis, ein 28-jähriger Student in einer Klinik. K.G.

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