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Prozess: Ex-Bäderchefs wird kein Betrug mehr vorgeworfen

Die Staatsanwälte lassen die Betrugsvorwürfe gegen die ehemaligen Vorstände der Berliner Bäderbetriebe fallen. Das langjährige Verfahren hat die Angeklagten wirtschaftlich ruiniert.

Die wegen Betrugs und Untreue angeklagten früheren Vorstände der Berliner Bäderbetriebe (BBB) sind am heutigen Freitag vom Berliner Landgericht freigesprochen worden. Wie Gerichtssprecherin Iris Berger am Donnerstag bereits bestätigte, habe die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe fallen gelassen und Freispruch beantragt. Die Verteidiger Nikolai Venn und Ursus Koerner von Gustorf kritisierten, es hätte nie zu einer Anklage kommen dürfen. „Die Vorwürfe waren von Anfang an haltlos“, sagte Venn. Alle Fakten seien den Behörden seit vielen Jahren bekannt gewesen.

Acht Jahre nach ihrem Rauswurf aus den Bäderbetrieben waren die Männer im Dezember auf die Moabiter Anklagebank gekommen. Nach Kritik des Landesrechnungshofs an der Haushaltsführung der BBBB hatte man ihnen zur Last gelegt, die Rückzahlung von sechs Millionen Euro nicht verbuchter Haushaltsmittel verhindert zu haben. Sie hätten ferner eine drohende Insolvenz der BBB vorgetäuscht und so Zuschüsse in Höhe von acht Millionen Euro erhalten. Ein Angeklagter sollte Bordellrechnungen mit einer dienstlichen Kreditkarte gezahlt haben.

Das Verfahren wegen der Kreditkarte ist gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Von den übrigen Anklagepunkten werden die beiden Ex-Manager jetzt endgültig entlastet. Bereits zum Prozessauftakt hatten die Verteidiger Versäumnisse der Staatsanwaltschaft gerügt und erklärt, ihre Mandaten hätten im Sinne des Unternehmens gehandelt. Sie verwiesen auf Verfahren gegen einen Ex-Vorstand der Berliner Volksbank, Aufsichtsräte der Berlin Hyp und auf die Anklagen gegen den Finanzsenator Thilo Sarrazin sowie Ex-Bausenator Peter Strieder im Zusammenhang mit der Tempodrom-Affäre. Auch diese hätten absehbar mit Freisprüchen geendet.

Gegen die früheren Bäderchefs war 2004 Anklage erhoben worden. Zu Beginn der Hauptverhandlung wurden die beiden zum Teil mit Fotos und Namen in Medien erwähnt. Das langjährige Verfahren und die Vorwürfe haben die Männer belastet, heute sind sie wirtschaftlich ruiniert. Auch Gerichtssprecherin Berger kritisierte, die Presseberichte seien „teilweise unter der Gürtellinie“ gewesen.

Wiederholt hatten Anwälte in der Vergangenheit kritisiert, über entlastende Vorgänge in Strafverfahren werde zu wenig informiert. Berger sagte, aufgrund vieler Verfahren sei die Auswahl sehr selektiv. Sie gebe jedoch alle Urteilstermine weiter, von denen sie erführe.neu

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