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Prozess: Haftstrafen für Schulhofschläger von Lichtenrade

In einem unfassbaren Gewaltexzess haben vier Jugendliche auf dem Hof einer Berliner Schule einen Polizisten krankenhausreif geschlagen, der einen Streit unter Schülern schlichten wollte. Jetzt wurden die Täter verurteilt.

Der Beamte und Elternvertreter wollte schlichten. „Aufhören, Polizei“, rief er. Da aber brach am Rande der Schulparty ein Gewaltexzess gegen den 42-jährigen Kriminalhauptkommissar los. Vier Jugendliche schlugen ihn vor dem Georg-Büchner-Gymnasium in Lichtenrade mit Fäusten, Gürteln und einer zwei Meter langen Eisenstange krankenhausreif. „Die Angeklagten haben aus dem Stand heraus eine unfassbare Tat begangen“, hieß es gestern Abend im Urteil am Berliner Landgericht.

Auf Bewährungsstrafen hatten die Verteidiger gehofft. Dafür aber sahen die Jugendrichter im Falle von drei der insgesamt fünf Angeklagten keinen Raum. Gegen zwei 16- und 17-Jährige ergingen jeweils drei Jahre und sechs Monate Haft. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und elf Monaten wurde gegen einen weiteren 17-Jährigen verhängt. Mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren kam ein 18-Jähriger davon. Alle vier Jugendlichen wurden der gefährliche Körperverletzung schuldig gesprochen, einer zudem des versuchten Totschlags. Mit einem Freispruch endete der Prozess für einen 15-jährigen Schüler.

Die Freunde türkischer und arabischer Herkunft waren am Abend des 19. Januar als Schulfremde vor dem Gymnasium aufgetaucht. Sie wollten zum Fest. „Dieses alte Gesellschaftsspiel Tür-Überwinden durch Jugendliche“, beschrieb es einer der Verteidiger am Rande des nicht öffentlichen Prozesses. Als Ordner eingesetzte Abiturienten verwehrten ihnen aber den Einlass. Daraufhin griffen die Angeklagten zunächst verbal an, schließlich schlug einer von ihnen zu. Das sah Polizist Michael M., der als Elternvertreter in der Schule war. Als er sich einmischte und als Polizeibeamter zu erkennen gab, sei es zu einer „situativen Richtungsänderung“ gekommen, wie einer der Anwälte es formulierte.

Alle vier Verurteilten beteiligten sich nach Auffassung des Gerichts an dem ersten Angriff. Sie traten den Polizisten in Zivil, wickelten sich Gürtel um die Hände und droschen mit der Schnalle zu. Michael M. ging zu Boden. Einer der Jugendlichen ergriff nun eine schwere Eisenstange und schlug damit nach Überzeugung der Richter wahllos zu. Mit schweren Verletzungen im Gesicht und am Arm schleppte sich der Beamte in Richtung Eingang. Zwei der Angeklagten aber folgten ihm. Als ein 17-Jähriger erneut die wuchtige Stange hob, zog Michael M. geistesgegenwärtig das Pfefferspray aus seiner Tasche und rettete sich so vor weiteren Schlägen.

„Den haben wir richtig fertiggemacht“, sollen die Täter gefeixt haben, als man sie wenig später aufgriff. Das klingt verroht. Bei solchen Bemerkungen liegt der Schluss nahe, dass es sich um notorische Schläger handeln könnte. Doch das Gegenteil sei der Fall, erklärten die Verteidiger. „Es sind keine Jugendlichen, die aufgefallen sind vorher durch ein dissoziales Verhalten“, sagte Anwalt Herbert Hedrich. Alle hätten eine „ausgezeichnete Schulbildung“, würden aus guten familiären Verhältnissen stammen.

Wie aber konnte es zu der Gewalt kommen? Auf der Suche nach Antworten soll ein Gutachter in der Verhandlung auch auf Studien verwiesen haben. Gewalt durch „normale, integrierte Jugendliche“ sei ein Phänomen unserer Zeit, wurde der Sachverständige zitiert. Sie würden in einer „Nachmittagsgesellschaft“ leben, sich allein miteinander beschäftigen und parallele Werte entwickeln. Auch von einer „völlig verschobenen Werteordnung“ bezogen auf die Anwendung von Gewalt zur Konfliktlösung war die Rede.

Michael M. leidet bis heute unter den Folgen der Verletzungen. Seine Sehkraft ist noch immer beeinträchtigt. Er saß nicht mit im Saal, als das Urteil verkündet wurde. Über seinen Anwalt aber kam eine Botschaft an die Öffentlichkeit: „Meinem Mandanten ist wichtig, dass die Diskussion um Jugendgewalt weitergeht.“

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