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Prozess: "Ich bin verantwortlich für Lukas’ Tod“

Er animierte einen 16-Jährigen 45 Tequila zu trinken, während er selbst bei Wasser blieb. Der Jugendliche starb vier Wochen nach dem Vorfall an Alkoholvergiftung. Vor Gericht bereut der Wirt nun seine Tat.

Der Wirt fühlt sich verantwortlich. Jedenfalls moralisch. „Mein Tun war nicht zu rechtfertigen. Es war falsch ohne Wenn und Aber“, erklärte Aytac G. vor dem Landgericht. „Ich bin verantwortlich für den Tod von Lukas.“ Zwei Jahre nach dem tödlichen Wetttrinken muss sich der 28-Jährige wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Erstmals gab Aytac G. zu, dass er sich bei dem Duell nicht an die Spielregeln hielt und teilweise Wasser trank.

Angeblich war es kein verabredetes Treffen in seiner damaligen Bar „Eye-T“ in Charlottenburg. Kein Mensch habe am frühen Morgen des 25. Februar 2007 mit Lukas, dem 16-jährigen Schüler, gerechnet. „Ich habe gerade den Boden gewischt, als er gegen vier Uhr erschien.“ Dann sei es zum Wetttrinken gekommen. „Ich war schlecht ernährt, müde und nicht nüchtern.“ Bereits vor Beginn des Duells habe er sich angetrunken gefühlt, „nicht mehr in der Lage, vernünftig zu denken.“ Gänzlich versagt habe er in seiner Rolle als Gastwirt, hieß es in der Erklärung, die seine Anwältin verlas. Aytac G. habe gedacht, dass der 16-Jährige „nach zehn bis zwölf Tequila aufgibt“. Nach seiner Version ließ sich Lukas aber nicht bremsen.

Die Anklage aber geht davon aus, dass der Wirt die Wette um jeden Preis gewinnen wollte und den Jungen zum Trinken animierte. Als Lukas nach der 25. Runde eine Pause vorschlug, habe der Wirt zum Schnaps gegriffen. Kurz zuvor soll der Schüler versehentlich das Glas des Älteren bekommen und gerufen haben: „Schmeckt ja wie Wasser.“ Aytac G. gab nun zu, dass er sich nach den ersten vier Schnäpsen Wasser servieren ließ. Das seien aber nur acht bis zehn Runden gewesen. An das Ende des Abends kann sich der Wirt angeblich nicht genau erinnern. Als er ging, sei Lukas aber noch ansprechbar gewesen. Lukas brach nach mindestens 45 Gläsern zusammen und fiel ins Koma. Er kam mit etwa 4,4 Promille ins Krankenhaus, starb fünf Wochen später. Der Fall hatte eine bundesweite Debatte über Alkoholexzesse unter Jugendlichen ausgelöst. Und es wurde juristisches Neuland beschritten: Erstmals führte ein Wetttrinken mit tödlichem Ausgang zu Anklagen. Ein Urteil gegen zwei 18- und 21-Jährige, die Tequila ausschenkten und eine Strichliste führten, ist bereits rechtskräftig. Sie müssen wegen Beihilfe zur Körperverletzung einen sozialen Trainingskurs besuchen.

Die Stimmung im Gerichtssaal wirkte angespannt, als nun der mutmaßliche Hauptschuldige auf der Anklagebank saß. Aytac G., der längst kein Untersuchungshäftling mehr ist, ließ sich über den Gefangenenzugang in den Gerichtssaal führen und konnte so die wartende Menge vor der Tür umgehen. Die Unruhe auf den Publikumsbänken bekämpfte der Vorsitzende Richter mit ein paar deutlichen Worten: „Wir sind nicht im Fernsehen und diskutieren mit Zuschauern.“ Man werde in diesem Prozess „keine gesellschaftlichen Fragen“ klären können. „Wir werden das Problem nicht lösen, wie zu verhindern ist, dass sich Jugendliche bis zur Bewusstlosigkeit betrinken.“

Aytac G, ein gelernter Bürokaufmann, zupfte ab und zu an seinem weißen Pullover, sah sich ruhig um. Eine Körperverletzung mit Todesfolge kann mit Strafen zwischen 3 und 15 Jahren geahndet werden. Zudem soll der Wirt in mehr als 170 Fällen Alkohol an Kinder und Jugend liche ausgeschenkt haben. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Kerstin Gehrke

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