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Prozess: Mann wegen Tod von Zechkumpanen angeklagt

Ein 51-jähriger Reinickendorfer muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Berliner Landgericht verantworten. Er soll einen Zechkumpanen derart misshandelt haben, dass dieser an den Folgen starb.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich ein 51-jähriger Mann vor dem Berliner Landgericht verantworten. Dem wegen Raubmordes vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2006 bei einem Trinkgelage in seiner Reinickendorfer Wohnung grundlos einen 47-jährigen Mitbewohner durch Schläge und Tritte misshandelt zu haben. Das Opfer erlag seinen schweren Verletzungen. Der 51-Jährige soll den Toten später gemeinsam mit einem anderen Zechkumpan in einen Park gebracht haben.

Der Angeklagte verbrachte mehr als 20 Jahre seines Lebens im Gefängnis, allein zehn Jahre wegen gemeinschaftlichen Raubmordes. Im Prozess bestritt er, für die tödlichen Verletzungen des Mannes verantwortlich zu sein. Seinen Angaben zufolge waren das Opfer und ein zweiter Mitbewohner bereits stark angetrunken, als er nach Hause kam.

Der 47-Jährige habe den "Eindruck gemacht, als ob er schläft". Beim Versuch, ihm aufzuhelfen und vor die Tür zu bringen, sei ihm der Mann "aus der Hand gerutscht". Dann habe er festgestellt, dass der 47-Jährige tot war. Er habe die Leiche mit dem Freund in den Park gebracht, damit sie nicht in seiner Wohnung gefunden werde. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. (mit ddp)

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