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Update

Streit um Lärm: Haftstrafe für schießwütigen Rentner

Eigentlich ging es nur um einen Streit wegen Ruhestörung. Als dieser im März dieses Jahr eskalierte, schoss ein 45-jähriger Rentner auf seine Nachbarn. Nun verurteilte ihn das Gericht wegen „unbedingtem Vernichtungswillen“ zu einer langen Haftstrafe.

Laute Musik, Brüllereien und Hundegebell aus der Nachbarwohnung. Der Lärm machte den 58-jährigen Hans-Jürgen B. wütend und am Ende hoch gefährlich. Mit „unbedingtem Vernichtungswillen“ habe er in dem Haus im Archibaldweg in Rummelsburg mit einer Pistole auf seinen 41-jährigen Nachbarn geschossen, urteilten am Donnerstag die Richter. Eine der Kugeln traf lebensgefährlich. Durch die Schießerei habe der Frührentner auch Unbeteiligte gefährdet. Er muss wegen versuchten Totschlags für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter. An sein Opfer soll er 15 000 Euro zahlen.  

Mit dem Einzug von Matthias S. trafen Nachbarn aufeinander, die überhaupt nicht zueinander passten. Immer wieder beschwerte sich der Angeklagte. S. und dessen damalige Freundin fühlten sich belästigt. Für sie war der Frührentner der  nervende Nachbar, der das Ohr an der Wand hat und ständig meckert. „Es gab erhebliche Lärmbelästigungen“, hieß es im Urteil. Die Richter glaubten B., dass ihm in dem längeren Konflikt einmal Schläge angedroht und er als „Fettbacke“ beleidigt wurde. Sie glaubten ihm auch, dass er lange versuchte, die Situation friedlich zu lösen. Doch in Hans-Jürgen B., der unbedingt seine Ruhe wollte, sei der Entschluss gereift, S. zu töten.

Am Abend des 27. März schlich er mit einer geladenen „Tokarew“ aus seiner illegalen Sammlung ins Treppenhaus. Er wusste, dass S. mit Kampfhund Joker von der abendlichen Gassi-Runde kommen würde. Ohne Warnung drückte er ab. Mit einer Kugel im Bauch kroch Matthias S. aus dem Haus. B. aber verfolgte ihn, ballerte weiter. Ein Auto stoppte. Der 49-jährige Fahrer und dessen 16-jährige Tochter erkannten die Not des Fliehenden. Während B. nur etwa fünf Meter entfernt weiter feuerte, zogen sie S. in den Wagen und retteten ihm das Leben.

Mit vor dem Bauch gefalteten Händen hörte der drei Zentner schwere Mann das Urteil. Das Gericht ging davon aus, dass er aufgrund einer Persönlichkeitsstörung vermindert schuldfähig war. Hans-Jürgen B., ein Mann ohne Vorstrafen, hatte ein ungewöhnliches Geständnis abgelegt. „Dass ich den S. töten wollte, kann ich nicht in Abrede stellen“, sagte er. Aber immer wieder kam durch: Er sieht sich als Opfer. „Er hat mir das Leben zur Hölle gemacht, ich hatte Angst“, stöhnte er. „Was hat er erreicht? Er ist zum Krüppel geworden, ich bin jetzt im Knast.“

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