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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Totes Mädchen in der Babyklappe: Baby aus Neukölln wird beigesetzt

Das Mädchen war in der Nacht zu Silvester tot in einer Babyklappe gefunden worden. Am Montag wird es in Mariendorf beigesetzt. Die Polizei bittet weiterhin um Hinweise.

Das Baby, das am 30. Dezember in der Babyklappe des Vivantes-Klinikums in Buckow abgelegt wurde, wird am Montag beigesetzt. Das kleine Mädchen wird auf dem Neuen St. Michael Friedhof in der Gottlieb-Dunkel-Straße 29 in 12099 Berlin-Mariendorf beigesetzt, am Montag, den 20. Juni 2016 um 12 Uhr.

Somit wird jedem die Gelegenheit gegeben, sich persönlich von dem kleinen Kind im Rahmen einer kleinen Trauerfeier zu verabschieden und dem Kinde nahestehende Personen haben mit der Grabstätte nun die Möglichkeit, einen Ort der Trauer aufzusuchen.

Das Mädchen war voll entwickelt und lebensfähig

Das Mädchen war in der Nacht zu Silvester tot in der Babyklappe in Neukölln abgelegt worden. Die Obduktion hatte ergeben, dass der Säugling voll entwickelt und lebensfähig war. Am 31. Dezember gegen 2 Uhr morgens hatte eine Schwester das Neugeborene gefunden, das zu diesem Zeitpunkt schon länger tot gewesen sein muss. Es war nackt und nicht fachgerecht entbunden worden.

Die Berliner Polizei bittet in dem Fall weiterhin um die Mithilfe der Bevölkerung

- Wem ist eine Frau, die Ende des Jahres 2015 hoch schwanger war und jetzt aber kein Baby hat, aufgefallen? - Wer kann Hinweise auf die Kindesmutter geben?

Hinweise bitte an die 8. Mordkommission des Landeskriminalamtes Berlin in der Keithstraße 30 in Tiergarten unter der Telefonnummer (030) 4664 - 911 888 oder jede andere Polizeidienststelle.

5000 Euro Belohnung

Für Hinweise, die zur Identifizierung der Kindesmutter beziehungsweise zur Aufklärung der Straftat vom Silvestermorgen 2015 führen, ist eine Belohnung in Höhe von bis zu 5.000 Euro ausgelobt worden.
Die Belohnung ist ausschließlich für Personen aus der Bevölkerung bestimmt, nicht für solche, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Personen, die an der Tat beteiligt waren, sind von einer Zuteilung ausgeschlossen. Die Verteilung der Belohnung findet unter Ausschluss des Rechtsweges statt.

(Tsp)

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