zum Hauptinhalt

Urteil: Drei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Jungen in vier Fällen hat das Landgericht Berlin am Montag einen 55-jährigen Mann zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Der Verurteilte war bereits wegen sexueller Belästigung vorbestraft.

Der Fotograf und Anwaltsgehilfe wurde schuldig gesprochen, den neunjährigen Sohn einer langjährigen Freundin zwischen April und Juni 2008 mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Zu den Übergriffen kam es, als der Angeklagte auf das Kind aufpassen sollte.

Vor Gericht hatte der einschlägig vorbestrafte Mann gestanden, den Jungen beim Computerspielen, Fernsehen oder beim Zubettbringen sexuell missbraucht zu haben. Er gab zu, "nicht immer die gebotene Distanz gewahrt" und sich dem Jungen auf "verbotene Weise genähert zu haben". Nach eigenen Angaben kennt der Angeklagte die Mutter des Kindes seit dem gemeinsamen Studium und ist seither mit ihr befreundet.

In einem schriftlichen Geständnis erklärte der Mann: "Ich schäme mich meiner Taten". Der 55-Jährige sitzt seit September 2009 in Haft. Eine frühere Bewährungsstrafe wegen Kindesmissbrauchs wurde nach Bekanntwerden der erneuten Übergriffe widerrufen. In das Urteil wurde eine einschlägige Haftstrafe aus dem Jahr 2008 einbezogen. Damals hatte der Mann Mädchen am Telefon sexuell belästigt. Das Urteil ist rechtskräftig. (ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false