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Urteil: Freispruch nach Sex mit 14-Jähriger

Für das Gericht stand beim Urteilsspruch fest, dass kein Missbrauch durch den 44-Jährigen stattgefunden habe. Die mittlerweile 19-jährige Prostituierte gab an, selbst die treibende Kraft in der Beziehung gewesen zu sein.

Ein 44-jähriger Mann ist am Dienstag vom Landgericht Berlin vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen freigesprochen worden. Er war angeklagt, im Juli 2004 sexuellen Kontakt zu einer damals erst 14-jährigen Prostituierten gehabt zu haben. Für das Gericht stand fest, dass der Mann mindestens einmal mit der Jugendlichen Sex hatte, obwohl er ihr Alter kannte.

Für eine Verurteilung ist jedoch entscheidend, ob dem Opfer "altersbedingt die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlte" und daher Schäden eintreten könnten. Ein "Missbrauch" durch den Angeklagten sei nicht zu erkennen, hieß es im Urteil. Das Gericht ging davon aus, dass die damals 14-Jährige, die seit ihrem 11. Lebensjahr als Prostituierte ihren Lebensunterhalt verdiente, den sexuellen Kontakt wollte.

Angeklagter hielt das Mädchen für 17

Eine Gutachterin hatte der jungen Frau aufgrund schwieriger Lebensumstände zwar eine "Fehlentwicklung", aber auch ein "starkes Selbstbewusstsein" bescheinigt. "Ich versteh nicht, warum ich hier sitze", hatte die 19-Jährige im Prozess gesagt. Sie sei damals die treibende Kraft gewesen.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt als Zuhälter tätig war, hatte das Mädchen auf dem Straßenstrich in Schöneberg angesprochen. Er habe ihr zunächst geglaubt, dass sie 17 sei, weil sie sehr reif ausgesehen habe. Erst später habe er zufällig ihren Schülerausweis gefunden. Seinen Angaben nach hatte sie sogar für ihn arbeiten wollen, was er jedoch wegen ihres Alters ablehnte. Nach einem weiteren Treffen habe er den sexuellen Kontakt zu ihr dann abgebrochen, weil ihm die Sache zu "heikel" war. (am/ddp)

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