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Urteil: Hohe Haftstrafen für Eltern des verhungerten Babys

Im Prozess gegen die Eltern des verhungerten Babys hat das Landgericht Frankfurt (Oder) die Mutter zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und den Vater zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.

Die Eltern des verhungerten Babys in Frankfurt (Oder) sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die 20-jährige Mutter erhielt eine Jugendstrafe von sieben Jahren, der 21-jährige Vater muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach die Eltern am Freitag des gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen in Tateinheit mit der Misshandlung von Schutzbefohlenen für schuldig.

Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück. Nach Auffassung der Anklage hatte es sich bei dem Tod des Kindes um einen Mord gehandelt, der aus niederen Beweggründen begangen worden sei. Der Staatsanwalt hatte für die Mutter eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Für den 21-jährigen Vater hatte er eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren beantragt. Die Verteidigung hatte bei der Mutter auf Totschlag durch Unterlassen und beim Vater auf fahrlässige Tötung plädiert.

Die Eltern hatten ihrem Sohn immer weniger zu essen gegeben, sodass er verhungert und verdurstet war. Der Notarzt hatte am 13. Februar nur noch den Tod des Babys feststellen können, das zu diesem Zeitpunkt weniger als bei seiner Geburt am 27. August 2007 wog.

"Die fehlende Übereinkunft darüber, wer für die Versorgung des Kindes verantwortlich ist, war letztlich die Ursache für den Tod."

Der Vorsitzende Richter Jörn Kühl sagte bei der Urteilsverkündung: "Die fehlende Übereinkunft darüber, wer für die Versorgung des Kindes verantwortlich ist, war letztlich die Ursache für den Tod." Die Eltern hätten den Konflikt nicht gelöst. Sie hätten damit gelebt wie mit einer Naturgewalt. Spätestens Weihnachten 2007 sei den Eltern bewusst geworden, dass ihr Kind an Auszehrung sterben könnte. Damals hatten Verwandte die jungen Eltern auf den abgemagerten Zustand des Säuglings aufmerksam gemacht.

Trotzdem hätten die Eltern nichts getan, stellte der Richter fest. Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob ihr Junge überlebte oder nicht. Darin sei ein Tötungsvorsatz zu erkennen. Merkmale des Mordes lagen nach Auffassung der Kammer dagegen nicht vor.

Nach Ansicht des Richters kann der Mutter keine "unbarmherzige Gesinnung" vorgeworfen werden. Es habe sich eher um die Unfähigkeit gehandelt, eigene Schwächen und eigenes Versagen einzugestehen. Es habe eine "tiefgründige Entfremdung" zwischen Mutter und Kind geherrscht. Die junge Frau habe ihren Sohn nicht angenommen. Ausdruck dafür sei gewesen, dass sie seine Schreie einfach überhört habe.

Kinderhilfe kritisiert Urteil als zu milde

Nach der Bekanntmachung des Urteils kritisierte die Deutsche Kinderhilfe das angeblich deutlich zu niedrig gewählte Strafmaß. Es sei an Zynismus nicht zu überbieten, dass die Richter am Landgericht nicht das Mordmerkmal der Grausamkeit erkannt hätten, sagte der Vorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Georg Ehrmann.

Im Fall Florian sei das Mordmerkmal der Grausamkeit schon deswegen erfüllt, weil die Mutter die Schreie ihres Kindes einfach überhört habe. Zudem habe der kleine Junge nach Angaben eines Gutachters unmittelbar vor seinem Tod fürchterlich gelitten.

Ehrmann hofft, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt, was diese noch prüfen will. Es wäre fatal, wenn sich die Tendenz zu solch "vorsichtigen Urteilen" verfestigen würde. (kk/ddp)

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