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Urteil: Kammergericht: Yorckstraße 59 zu Unrecht geräumt

Geräumt wurde das Haus Yorckstraße 59 schon vor mehr als drei Jahren, doch jetzt erst entschied das Kammergericht: Die Aktion war rechtswidrig.

500 Polizisten hatten im Juni 2005 insgesamt 145 Bewohner zum Verlassen des Hauses in Kreuzberg gezwungen, in dem sie seit Jahren lebten. Die Bewohner hatten Untermietverträge mit dem Hauptmieter – und deswegen ein Hausrecht, wie das Kammergericht bestätigte. Allerdings entschied das Gericht nur über den strafrechtlich relevanten Teil der Aktion. Der Hauseigentümer hatte damals Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Antragsteller beim Hausfriedensbruch könne aber nur sein, wer in seinem Hausrecht verletzt sei, sagte Gerichtssprecherin Iris Berger. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Eigentümer gar kein Hausrecht inne, sondern die Mieter. Einen Räumungstitel gab es nur gegen den Hauptmieter, den Verein Färbung e. V. Damit ist vor allem das Handeln der Staatsanwaltschaft rechtswidrig. Die unterlag schon in beiden Vorinstanzen.

Die Geräumten hatten wenige Tage später den Südflügel des Bethanien am Mariannenplatz besetzt. Von dort aus kündigten sie jetzt den nächsten Hauskampf für den Fall an, dass die Verhandlungen mit dem Bezirk um bezahlbare Mietverträge scheitern: „Das Urteil motiviert für weitere Kämpfe.“ fk

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