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Urteil: Mordanschlag im Dienst ist Arbeitsunfall

Im September 2009 war eine Blumenhändlerin lebensgefährlich verletzt worden, als ihr Mann mit einem Lieferwagen in ihren Blumenstand raste. Das Sozialgericht muss jetzt klären, was der Floristin zusteht.

Ein Autounfall auf dem Weg ins Büro, ein Beinbruch auf der Weihnachtsfeier – und ein Angriff des Ex-Mannes, der am Arbeitsplatz passiert: All das sind Gesetz und Rechtsprechung zufolge Arbeitsunfälle. Das Sozialgericht gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil der Blumenhändlerin Evangelin S. recht und wertete den Angriff ihres Ex-Mannes als Arbeitsunfall. Wie berichtet, war Evangelin S. im November 2009 lebensgefährlich verletzt worden, als ihr Ex-Mann mit einem Lieferwagen in ihren Blumenstand in Buckow raste. Bis Anfang Februar dieses Jahres war sie arbeitsunfähig; die Berufsgenossenschaft hatte ihren Antrag auf Entschädigung abgelehnt.

„Wer am Arbeitsplatz verletzt wird, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung“, heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Darüber, ob auch ein gewalttätiger Angriff als Unfall zu bewerten ist, entscheide das Motiv des Täters: Nur wenn dieses ausschließlich im persönlichen Bereich liege, entfalle der Versicherungsschutz. Im Fall von Evangelin S. sahen die Richter Anhaltspunkte sowohl für eine Beziehungstat als auch für ein berufsbezogenes Motiv. „Es ist denkbar, dass der Täter, der früher selbst einen Blumenstand betrieben hatte, aus Neid auf den beruflichen Erfolg der Klägerin gehandelt hat“, schreibt das Gericht. Daher spreche die Vermutung für einen Arbeitsunfall.

Nun muss in einem Verwaltungsverfahren geklärt werden, welche Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Evangelin S. zustehen. Laut Sozialgericht kommen vor allem Verletztengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit, Verletztenrente und die Übernahme der Behandlungskosten in Betracht.kba

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