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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Urteil wegen Totschlags: Tödlicher Angriff mit abgebrochener Flasche

Weil er wütend war, musste ein unbeteiligter 26-Jähriger sterben. Der 24 Jahre alte Täter muss nun siebeneinhalb Jahren hinter Gitter. Er hatte auf sein Opfer mit einer abgebrochenen Flasche eingestochen.

Wütend und mit einer Flasche in der Hand kam Patrick C. aus einer Bar. Er war alkoholisiert, er hatte gestritten, sich ein Hausverbot und Verfolger eingehandelt. Der Passant, den er auf der Müllerstraße in Wedding attackierte, hatte jedoch nichts damit zu tun. Mit einer abgebrochenen Glasflasche stach der heute 24-jährige C. auf den 26-Jährigen ein. Der Stich in den Hals war tödlich. „Ohne Grund, ohne Sinn und Verstand wurde das Leben eines jungen Mannes zunichte gemacht“, hieß es nun im Urteil. Wegen Totschlags soll C. für siebeneinhalb Jahre in Haft.

In der Nacht zum 21. Juli 2013 hatte sich C. zunächst in einer Bar vergnügt. Er trank und konsumierte Kokain. Zufällig aber traf er seine Ex-Freundin. Groll kam hoch. Er wurde schließlich von Sicherheitsleuten vor die Tür gesetzt. In Prozess gab er den Angriff mit der Glasflasche zu. Er habe gedacht, der Mann gehöre zu einer Gruppe von Verfolgern, sagte er.

Notwehr lag nicht vor. Auch wenn ihm Männer auf den Fersen waren – „er hat die Situation durch sein eigenes Verhalten herbeigeführt“, so die Richter. Das Opfer stand auf der Mittelinsel des U- und S-Bahnzugangs in der Müllerstraße – völlig arglos. Der Stich des Angeklagten verletzte die Halsschlagader. Der junge Mann wurde reanimiert. Der Blutverlust aber war zu hoch. Er verstarb fünf Tage später. C. stellte sich der Polizei.

Der Angeklagte sei bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen, befand das Gericht. Davon war auch der Staatsanwalt ausgegangen. Er jedoch hatte auf einen Schuldspruch wegen Mordes plädiert und zehn Jahre Gefängnis verlangt. Es sei ein Angriff aus niedrigen Beweggründen gewesen argumentierte der Ankläger. Das sei aber nicht nachzuweisen, befand dagegen das Gericht. In der Anklage hieß es, C. habe „bewusst seine Verärgerung abreagieren wollen“.

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