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Vor Gericht: Merkel-Störer zu Geldstrafe verurteilt

Nach zwölf Verhandlungstagen war es endlich geschafft: "Merkel-Störer" Roland B. wurde gestern zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Der 26-Jährige, der 2007 beim Treffen der Bundeskanzlerin mit dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy in Richtung Angela Merkel (CDU) gelaufen war, musste sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er gegen Anordnungen nach dem Waffengesetz verstoßen hatte.

Zum „Merkel-Störer“ wurde Roland B., der in der linken Szene so bekannt wie umstritten ist, auf dem Gelände einer Reinickendorfer Schule. Er ging den Ermittlungen zufolge „schnellen Schrittes“ in Richtung der von Personenschützern umgebenen Kanzlerin. Wenige Meter von ihr entfernt brachten ihn Polizisten zu Boden. Bereits Monate zuvor hatten Beamte mehrfach die Wohnung des Neuköllners durchsucht. Sie fanden zwei Vorderlader und eine Gaspistole und 47 Platzpatronen. Die eigentlich frei verkäuflichen Waffen wurden beschlagnahmt, weil B. der Besitz „wegen der Annahme einer psychischen Erkrankung“ ausdrücklich verboten worden war.

„Die Repressionen gegen mich sind krass. Polizisten können lügen“, stöhnte B. zu Beginn des Prozesses vor einem halben Jahr und zog die Verhandlung durch eine Flut von Anträgen in die Länge. Als das Urteil verkündet wurde, blieb er demonstrativ sitzen und handelte sich ein Ordnungsgeld von 100 Euro ein. K. G.

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