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Erst fährt er unter Drogeneinfluss - und dann ohne Führerschein.

© dpa

Wilson Gonzales Ochsenknecht: „Wilder Kerl“ saß bekokst am Steuer

Wilson Gonzales Ochsenknecht verlor nach einer Drogenfahrt die Fahrerlaubnis. Weil er später dennoch seinen Wagen steuerte, kam es nun zum Prozess.

Für seine Hauptrolle vor dem Amtsgericht hatte Wilson Gonzalez Ochsenknecht zwar mit einem Einspruch selbst gesorgt. Doch er füllte sie sehr zurückhaltend aus. Fast reglos saß er vor seinem Verteidiger. Grauer Rolli, Drei-Tage-Bärtchen, silbernes Kreuz um den Hals. Es ging am Montag um die Frage, ob sich der 22-jährige Schauspieler und Sänger vorsätzlich ohne Führerschein hinter das Steuer eines Autos gesetzt hat. Gegen eine per Strafbefehl verhängte Strafe von 3000 Euro hatte er sich gewehrt. Nach 77 Minuten ging er bestraft und kommentarlos.

Dem ältesten Sohn Uwe Ochsenknechts sei, so schilderte es der Anwalt, wichtige Post durch die Lappen gegangen. Erst Monate nach dem „unanfechtbaren“ Entzug seines Führerscheins habe er das entsprechende Schreiben in einem Müllsack entdeckt. Seine damalige Freundin habe ihn von dem Brief nicht in Kenntnis gesetzt. Als sie sich im Sommer 2012 nach zweijähriger Beziehung getrennt hätten, sei er auf die Post gestoßen.

Man hatte Wilson Gonzalez Ochsenknecht, der als Teenager in „Die wilden Kerle“ mitspielte, „im Interesse der Sicherheit“ aus dem Verkehr gezogen. Bekokst und bekifft hatte ihn die Polizei im März 2011 in München hinterm Steuer erwischt. Drei Linien Koks und zwei Joints soll er konsumiert haben. Von der Polizei gab es zunächst 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Bei Kokain am Steuer aber wird auch das zuständige Verwaltungsamt aktiv. Bereits für Ersttäter ist oft der Führerschein ganz weg.

So entschied die zuständige Behörde auch im Fall Ochsenknecht. Er sei derzeit nicht zum Fahren geeignet, vor Wiedererteilung der Erlaubnis sei zwölfmonatige Abstinenz nachzuweisen. „Der Führerschein ist innerhalb von fünf Tagen abzugeben“, mahnte das Amt per Brief im Oktober 2011.

Monate später fiel Ochsenknecht am 7. März 2012 durch ein schnittiges Überholmanöver in Schöneberg auf. Eine Zivilstreife wollte gerade ein anderes Fahrzeug verfolgen, als plötzlich ein Opel Insignia von rechts in die Spur wechselte. Er bog in die Hauptstraße und blieb im Halteverbot stehen. „Wer mag so seltsam fahren“, fragten sich die Beamten und verlangten die Papiere. Sie stellten fest: Der Führerschein war mittlerweile zur Fahndung ausgeschrieben. Ochsenknecht sei überrascht gewesen.

Fuhr er möglicherweise tatsächlich nur fahrlässig ohne Führerschein? Der Richter gab einen entsprechenden Hinweis. Die Sache wäre dann auch strafbar, aber ein bisschen weniger. „Er ist unglücklich, wegen einer Vorsatztat verurteilt zu werden, er hat sie nicht begangen“, sagte nach längerer Besprechung der beteiligten Juristen der Anwalt – und erklärte dennoch, der Einspruch werde zurückgezogen. Damit muss Wilson Gonzalez Ochsenknecht 30 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen. Über seine Fahrerlaubnis entscheidet die zuständige Verwaltungsbehörde.

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