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Bei Rot stehen, bei Grün gehen. Nicht nur Autofahrer müssen zahlen, wenn sie das rote Ampellicht ignorieren. Bei Kontrollen werden auch Fußgänger zur Kasse gebeten.

© Thilo Rückeis

Polizei nicht (an)erkannt: Rentner wollte Verwarnungsgeld nicht zahlen, obwohl er bei "rot" gegangen war

Ein Rentner, der bei „Rot“ über eine Kreuzung ging, kam vor Gericht. Der 72-Jährige war laut geworden, als er fünf Euro Strafe zahlen sollte. Angeblich hatte er die Polizisten nicht als solche erkannt.

Die Ampel stand auf „Rot“ für Fußgänger, das Ehepaar aber ließ sich nicht beirren. Die Rentner, 72 und 70 Jahre alt, hatten es eilig. Doch die beiden Ampelsünder bekamen es an jenem Tag im Juni 2012 mit der Polizei zu tun. Sie hätten die mahnenden Worte und das für die Ordnungswidrigkeit fällige Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro kleinlaut hinnehmen können. Der Mann aber regte sich auf über die Strafe auf und soll dann verärgert eine Polizistin beiseite geschubst haben. Nun landete er erstmals in seinem Leben vor Gericht.

Die Verkehrspolizei hatte sich am Rathaus Schöneberg postiert. „Wir kontrollierten an dem Unfallschwerpunkt ganz gezielt das Verhalten von Fußgängern“, sagte eine Beamtin. Sie und ein Kollege waren in Zivil, zwei ihrer Kollegen in Uniform. „Weil die Herrschaften bei Rot die Straße überquerten, sprach ich sie freundlich an.“ Sie habe sich als Polizistin zu erkennen gegeben und ihren Ausweis gezeigt. Der weißhaarige Mann aber habe sie mit beiden Händen zur Seite geschubst und geschimpft: „Ich habe keine Zeit!“

Der Angeklagte hatte den Rotlichtverstoß vor Gericht nicht bestritten. Er will aber nicht erkannt haben, dass ihn eine Ordnungshüterin zur Rede stellen wollte. „Ich habe gedacht, die Dame macht eine Umfrage oder will etwas verkaufen“, sagte er in der Verhandlung. Seine Ehefrau beschrieb die Dame, die ihnen den Weg versperrte, so: „Sie breitete die Arme aus, um uns am Weitergehen zu hindern, da wollte er die Frau sachte zur Seite nehmen.“ Die Beamtin widersprach jedoch. Sie und ein Kollege, der sie bei der Fußgängerkontrolle unterstützen wollte, seien angebrüllt worden. „Wie sehen Sie aus, wie laufen Sie rum, das gehört sich nicht für Polizisten“, hätten die Rentner geschimpft. „Wir kamen kaum zu Wort“, schilderte die 45-Jährige den Streit auf offener Straße.

Das Ganze wurde schließlich aktenkundig, eine Sache für die Justiz: Vier Polizisten marschierten im Prozess als Zeugen auf, in dem sich der Rentner wegen Widerstands gegen die Beamten verantworten musste. „Rotlichtüberwachungen“ seien erforderlich, weil „die Moral auch der Fußgänger wohl gesunken ist“, sagten die Polizisten. Man versuche an die Vernunft zu appellieren und mache Ampelsündern klar, dass sie sich und andere in Gefahr bringen. Der 72-Jährige sei „massiv uneinsichtig“ gewesen.

Vor Gericht gab sich der Rentner einen Ruck und entschuldigte sich. „Selbstverständlich geht man nicht bei Rot, es tut mir leid, ich war ein schlechtes Vorbild.“ Die Einsicht stimmte das Gericht milde. Gegen 200 Euro Buße wurde das Verfahren eingestellt. Die je fünf Euro hat das Paar längst bezahlt.

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