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Berlin: Polizeibeamte machen ihre Pausen auf eigene Rechnung

Was noch vor einem Jahr als nicht möglich galt, wird nun versucht: Berlins Polizeibeamte und -beamtinnen sollen während ihrer Dienstzeit reguläre, unbezahlte Pausen machen. Dies sieht eine neue Arbeitszeitverordnung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) vor, die jetzt in Kraft getreten ist.

Was noch vor einem Jahr als nicht möglich galt, wird nun versucht: Berlins Polizeibeamte und -beamtinnen sollen während ihrer Dienstzeit reguläre, unbezahlte Pausen machen. Dies sieht eine neue Arbeitszeitverordnung von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) vor, die jetzt in Kraft getreten ist.

Wie bei allen sonstigen Arbeitnehmern auch, sollen die Pausenzeiten künftig im Voraus festgelegt und nur bei „unabweisbaren dienstlichen Erfordernissen“ unterbrochen werden. Erfolgt die Unterbrechung im ersten Drittel der Pause für mehr als eine Stunde, beginnt sie nach dem Einsatz neu. Anders als bei den bisherigen, so genannten „Arbeitsunterbrechungen“ werden Pausen künftig nicht mehr auf die Arbeitszeit angerechnet und bezahlt. Mit dieser Verordnung greift Körting offenbar Anregungen aus der Studie eines Polizeimitarbeiters aus dem Jahre 2000 auf. Im Kern geht es in dem Papier darum, dass die Arbeitszeiten bei der Polizei falsch berechnet worden sein sollen.

Verschiedene Regelungen, die bei anderen Behörden längst gang und gäbe sind, seien bei der Berliner Polizei nicht umgesetzt. So würden Urlaubsansprüche, Pausenzeiten sowie Dienstbeginn und Dienstende vielfach auf einer Basis berechnet, die nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprächen. Überwiegend zugunsten der Beamten und Angestellten. Der durch derartige Fehlzeiten entstandene Schaden für die Landeskasse wird auf mehrere Millionen Euro geschätzt. (Der Tagesspiegel berichtete). Vom damaligen Innensenator Eckart Werthebach (CDU) und seinem Polizeipräsidenten Hagen Saberschinsky wurde die Seriosität der Berechnungen bestritten: Die Vorwürfe seien unbegründet, Veränderungen somit nicht notwendig. Dennoch begann in der Direktion 6 (Köpenick, Treptow, Friedrichshain, Lichtenberg) im Februar 2000 ein zweijähriger „Probelauf“ mit neu berechneten Dienst- und Pausenzeiten beim Verkehrskontrolldienst.

Das Ergebnis sei durchaus positiv zu bewerten, sagt Körtings Pressesprecherin, Henrike Morgenstern. Da es sich jedoch überwiegend um Polizeiangestellte gehandelt habe, sei eine direkte Übertragung nicht möglich. Dennoch würden die gewonnenen Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Arbeitszeitverordnung berücksichtigt. Schon aus arbeitsmedizinischer Sicht seien Arbeitspausen erforderlich, argumentiert auch Innensenator Körting. Die Tagesschichten bei der Polizei würden daher „ganz normal den übrigen Bediensteten im öffentlichen Dienst gleichgestellt“. Ausnahmen soll es nur noch bei den Nachtschichten und bei geschlossenen Einsätzen geben. Durch den so zusätzlich gewonnenen Arbeitswert ließen sich zudem etwa 100 Polizeistellen einsparen. Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Eberhard Schönberg, kritisierte die Verordnung. Sie diene dazu, „Stellen im Vollzugsdienst zu streichen“. Dass die neue Regelung bereits gelte, bestreitet der GdP-Boss. Otto Diederichs

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