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Berlin: Polizeifunk-Artikel: Verfahren eingestellt

Das Strafverfahren wegen eines im Tagesspiegel veröffentlichten Polizeifunk-Protokolls endete in Moabit gestern ohne Schuldspruch. Am 22.

Das Strafverfahren wegen eines im Tagesspiegel veröffentlichten Polizeifunk-Protokolls endete in Moabit gestern ohne Schuldspruch. Am 22. Februar 1999 hatte der Tagesspiegel Aufzeichnungen über den Funkverkehr der Polizei beim Sturm auf das israelische Generalkonsulat veröffentlicht. Dieses Protokoll legte damals den Schluss nahe, dass die Beamten von den kurdischen Besetzern überrascht worden waren. Die Staatsanwaltschaft klagte daraufhin den zuständigen Redakteur und Lokalchef Lorenz Maroldt wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz an. Ein Strafbefehl über 3000 Mark folgte.

Gestern stellte eine Richterin das Verfahren gegen eine Zahlung von 1000 Mark an eine gemeinnützige Organisation ein. Dafür führte das Gericht zwei Gründe an. Zunächst konnte nicht geklärt werden, woher der Mitschnitt überhaupt stammte, da der Tagesspiegel seine Quelle naturgemäß nicht nannte. Es bestanden also Zweifel, ob der Mitschnitt im Sinne des Gesetzes überhaupt "unbefugt" war oder nicht von einer amtlichen Stelle kam. Außerdem hielt die Richterin Maroldt zugute, dass er sich "im Grenzbereich des Rechtswidrigen" bewegt habe. Die Interessen der Öffentlichkeit und der Pressefreiheit hätten gegenüber denen des Telekommunikationsgesetzes abgewogen werden müssen. Ein ähnliches Verfahren aus dem ORB wurde gerade vor das Bundesverfassungsgericht gebracht.

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