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Tödlicher Einsatz. Das Haus im Märkischen Viertel in Reinickendorf. Foto: dpa

© dpa

Berlin: Polizist erschießt Frau nach Messerattacke 53-Jährige aus Reinickendorf greift Beamte an

Genaue Umstände des Vorfalls sind aber unklar

Von Sandra Dassler

Eine 53-jährige Frau aus Reinickendorf ist am Mittwoch bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe waren die näheren Umstände noch unklar. Fest steht aber, dass ein Beamter auf die mit einem Messer angreifende Frau geschossen hat.

„Unsere Kollegen sind von Mitarbeitern der Reinickendorfer Sozialbetreuung gegen 14.30 Uhr um Amtshilfe bei der Vollstreckung eines Vorführungsbeschlusses des Amtsgerichts Wedding gebeten worden“, sagte eine Polizeisprecherin dem Tagesspiegel. Die beiden Polizisten hätten an der Wohnungstür der Frau am Senftenberger Ring versucht, diese durch Reden zum Mitkommen zu bewegen, sie habe sich aber geweigert und sich gegen einen Zugriff gewehrt. „Sie ist dann mit einem Messer aus der Tür gestürmt und hat einen Kollegen leicht am Unterarm verletzt“, sagte die Polizeisprecherin weiter: „Die Kollegen setzten daraufhin Pfefferspray zu ihrer Verteidigung ein.“

Die Frau habe sich dann in die Wohnung zurückgezogen, die Polizisten hätten Verstärkung sowie einen Krankenwagen und die Feuerwehr gerufen, da sie davon ausgingen, dass die Frau durch das Pfefferspray verletzt worden war. Als die Rettungskräfte und die Verstärkung eintrafen, sei die Frau wieder mit dem Messer auf die zur Unterstützung angerückten Beamten losgegangen. Daraufhin habe einer der Polizisten von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht. Wie viele Schüsse er abgab und wo die 53-Jährige getroffen wurde, konnte die Sprecherin nicht sagen. Die Frau sei trotz sofortiger Reanimationsversuche an Ort und Stelle verstorben.

Eine Mordkommission müsse nun die genauen Umstände ermitteln. Das sei in solchen Fällen üblich, sagte die Sprecherin. Unklar ist vor allem, wie viele Polizisten anwesend waren, als der Schuss beziehungsweise die Schüsse fielen. Auch der Grund, warum die Frau einen Vorführungsbeschluss erhalten hatte, ist angeblich nicht bekannt. Ein solcher Beschluss kann beispielsweise erlassen werden, wenn Zeugen nicht zum Gerichtstermin erscheinen, aber auch wenn ein schwer psychisch kranker Mensch eine Begutachtung verweigert. Ursprünglich war davon die Rede, dass die Frau psychisch krank oder verwirrt gewesen sei, die Polizei wollte das später jedoch nicht bestätigen.

Der Polizei war die 53-Jährige zuvor aber nicht bekannt. Ihre Leiche wird nun gerichtsmedizinisch untersucht. Der Beamte, der auf sie schoss, werde sozialpsychologisch betreut, hieß es gestern Abend. Der Schusswaffengebrauch durch Polizisten ist streng geregelt. Notwehr gegen Straftäter ist die häufigste Begründung der Polizei für tödliche Schüsse.

Seit der Wende wurden in Berlin ausschließlich Straftäter erschossen, die Beamte bedroht hatten: mit dem 2008 im brandenburgischen Schönfließ durch einen Berliner Polizisten erschossenen Kleinkriminellen waren es sieben. Ein Unbeteiligter war zuletzt 1985 erschossen worden: Der Mann war irrtümlich für einen Einbrecher gehalten worden.

Ein Beamter darf Personen mit Schüssen auch stoppen, „wenn sie sich ihrer Festnahme durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Außerdem kann er den sogenannten finalen Rettungsschuss auf Straftäter zur Rettung bedrohter Menschen anwenden. Dieser ist nur dann zulässig, wenn er „das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr“ ist.

Geprüft wird jetzt auch, ob der gestrige Vorfall in Reinickendorf für einen der Polizisten so bedrohlich war, dass er die Waffe einsetzen durfte oder ob es andere Möglichkeiten gegeben hätte, die Frau zu überwältigen. Sandra Dassler

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