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Potsdamer Gewalttat: Haftbefehl gegen Verdächtigen

Der Bundesgerichtshof hat den rassistischen Hintergrund des Angriffs auf einen Deutsch-Äthiopier bekräftigt und den Haftbefehl gegen einen 29-jährigen Verdächtigen bestätigt.

Karlsruhe - Zugleich schwächte der BGH-Ermittlungsrichter jedoch am Freitag die erhobenen Vorwürfe ab: Nach einer Haftprüfung sieht er einen dringenden Tatverdacht für eine gefährliche Körperverletzung, aber nicht mehr - wie ursprünglich angenommen - für einen versuchten Mord. Generalbundesanwalt Kay Nehm bleibt nach wie vor für die Ermittlungen in Potsdam zuständig, teilte seine Sprecherin in Karlsruhe mit.

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hatte wegen Zweifeln am rechtsextremistischen Hintergrund der Tat die Übernahme der Ermittlungen durch Nehm kritisiert. Der BGH-Ermittlungsrichter geht in seinem 19-seitigen Beschluss jedoch ausdrücklich von einer durch Ausländerhass geprägten Tat aus: «Im konkreten Fall handelt es sich um einen rassistisch motivierten Übergriff der beiden Beschuldigten, der geeignet und bestimmt war, die innere Sicherheit des Gesamtstaats zu gefährden.» Am kommenden Mittwoch soll der zweite Tatverdächtige, ein 30-jähriger Mann, dem BGH-Ermittlungsrichter vorgeführt werden.

Das Opfer, ein 37-jähriger Ingenieur mit dunkler Hautfarbe, sei am Ostersonntag in Potsdam mit «ein oder zwei Faustschlägen» niedergeschlagen worden und sofort ohnmächtig geworden. Er erlitt schwere Kopfverletzungen, ist aber inzwischen wieder ansprechbar. Zur Tatnacht ist er bisher noch nicht befragt worden. Eine Kliniksprecherin sagte, der Zustand des Opfers sei unverändert. Details dürfe sie nicht nennen, da die Bundesanwaltschaft eine Nachrichtensperre verhängt habe.

Wegen der komplizierten Zuständigkeitsregelung müsste Nehm die Ermittlungen allerdings auch dann wieder an die Potsdamer Staatsanwaltschaft abgeben, wenn die Tat «nur» noch als Körperverletzung und nicht mehr als Tötungsdelikt eingestuft würde. Das bleibt ihm jedoch erspart, weil der BGH zwar keinen dringenden, jedoch nach wie vor einen «einfachen» Tatverdacht des versuchten Mordes bejaht. Der Ermittlungsrichter billigt zudem ausdrücklich die Übernahme der Ermittlungen auf Grundlage der anfänglichen Verdachtslage.

Nach Informationen der «Berliner Morgenpost» begründet der Bundesrichter den Haftbefehl unter anderem damit, dass die entlastenden Zeugen nur aus dem Umfeld des 29-jährigen Verdächtigen stammen. Zudem bestehe Fluchtgefahr. (tso/dpa)

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