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Prozess: Angeklagter im Fall Kristina freigesprochen

Im Prozess um den Tod der 14-jährigen Kristina gibt es keinen Schuldigen. Der angeklagte Jugendliche wird freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. Zuvor hatte sich ein wichtiger Zeuge in Widersprüche verwickelt.

Fast 14 Monate nach dem Drogentod der 14-jährigen Schülerin Kristina H. hat das Berliner Landgericht am Montag den 18-jährigen Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. In dem nichtöffentlichen Jugendverfahren war dem jungen Mann versuchter Mord durch Unterlassen vorgeworfen worden. Das Gericht hatte keine objektiven Beweise dafür, dass der Angeklagte die Tat begangen und überhaupt eine Verbindung zu der Schülerin bestanden hatte, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Der wegen Drogenhandels vorbestrafte Jugendliche war angeklagt, der Schülerin im April vergangenen Jahres eine tödliche Dosis Heroin überlassen zu haben. Als die Wirkung eingetreten sei, habe er keine Hilfe geholt, hieß es weiter in der Anklage. Das Mädchen war nachweislich an einer Überdosis gestorben. Aus Angst, als Dealer enttarnt zu werden, soll der 18-Jährige die Leiche des Mädchens in einem Rollkoffer verstaut haben. Danach habe er den Koffer mit dem Mädchen mit Hilfe eines unbekannten Komplizen in einer Parkanlage in Neukölln abgelegt, mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt.

Der Angeklagte hatte den Vorwurf von Anfang an bestritten und im Prozess geschwiegen. Die Anklage beruhte auf Aussagen mehrerer Mitgefangener, denen gegenüber sich der Jugendliche in der Untersuchungshaft belastet haben soll. Die Anklage kam ins Wanken, nachdem der Hauptbelastungszeuge vor Gericht überraschend die Aussage verweigerte und später widersprüchliche Angaben machte. (sf/ddp)

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